Storno Geschäftsreise

Von: , Frage gestellt am Do, 15. Nov 2007

Hallo,

angenommen ein Freiberufler, der mittels EÜR seinen zu versteuernden Gewinn ermittelt, hat 2006 im Voraus eine Geschäftsreise (Flug, Hotel, etc.) im April 2007 gebucht und diese bereits 2006 als Betriebsausgabe geltend gemacht, da die Reise ja 2006 schon im Voraus bezahlt wurde.

Auf Grund anderweitiger geschäftlicher Verpflichtungen mußte die Geschäftsreise 2007 storniert werden und das Geld wurde zurückerstattet.

Wie ist dieser Storno der Geschäftsreise zu behandeln?

- Betriebseinnahme 2007 oder
- rückwirkende Änderung der Steuererklärung 2006 ?

Danke und Grüße
CE

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Storno Geschäftsreise

    angenommen ein Freiberufler, der mittels EÜR seinen zu
    Da gilt das Zu- und Abflußprinzip:

    also in 2006 Reise bezahlt -> Ausgabe in 2006 buchen
    in 2007 Rückerstattung -> Einnahme in 2007 buchen

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