[EÜR] Aufwendungen f. häusliches Arbeitszimmer

Hallo,

eine Frage zur Behandlung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der EÜR in 2006 und 2007.

Angenommen, eine Person A ist Angestellter und nebenberuflich selbständig tätig. Für die nebenberufliche Tätigkeit hat A sich in der Privatwohnung ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet. Dieses Zimmer wird ausschließlich für die selbständige Tätigkeit genutzt.

Kann A die Aufwendungen für dieses Zimmer (also anteilige Miete, Nebenkosten etc.) in seiner EÜR ansetzen? Und in welcher Höhe?

Ich war bisher davon ausgegangen, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der *gesamten* beruflichen Tätigkeit bilden muss. A hat jedoch noch sein Angestelltenverhältnis. Demnach wären die ansetzbaren Kosten (analog zu Werbungskosten) bei 1.250 Euro gedeckelt, oder?

Ein Kollege meinte nun, jede Tätigkeit würde separat betrachtet, und wenn A für seine Selbständigkeit kein anderes Büro zur Verfügung stünde, dann können sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer unbegrenzt als betrieblicher Aufwand angesetzt werden - in 2006 wie auch in 2007.

Was stimmt denn nun?

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

Tipp: Arbeitszimmer einfach ‚Studio‘ nennen…
Übrigens, einen interessanten Tipp gibt es hier:

http://www.banktip.de/rubrik2/15856/5/Haeusliches-Ar…

Viel Ärger um den beschränkten Abzug der Arbeitszimmerkosten kann
verhindert werden, wenn Sie auf die verfängliche
Bezeichnung „häusliches Arbeitszimmer“ verzichten.
[…]
Nennen Sie das Zimmer jedoch Werkstatt, Praxis oder Studio, können
Sie alle auf dieses Zimmer anfallende Kosten ohne Einschränkungen
geltend machen.

:wink:

Viele Grüße
Frank

Nennen Sie das Zimmer jedoch Werkstatt, Praxis oder Studio, können
Sie alle auf dieses Zimmer anfallende Kosten ohne Einschränkungen
geltend machen.

wenns so einfach wäre… kommt drauf an, was drin ist und nicht wie ich es nenne - beim stichwort kundenverkehr wird obiges konkreter

zu dem link: schuster bleib bei deinen leisten…

gruß inder

Ist doch ein toller Tipp, oder? :smile:

Dass das den Verfassern nicht schon selbst beim Schreiben aufgefallen ist…

Aber wie sieht es denn mit der ursprünglichen Frage aus, beim „echten“ häuslichen Arbeitszimmer als Betriebsausgabe in der EÜR?

Danke
und viele Grüße
Frank