Fahrtkosten über 4.500.-, Belege erforderlich?

Hallo, mal angenommen jemand hat eine einfache Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz von 120 Kilometer. Nach der alten Regelung waren für jeden Kilometer einfache Fahrt zum Arbeitsplatz 30 Cent als Werbungskosten absetzbar.
Frage: Muessen bei über 4.500.- Euro Fahrtkosten Nachweise; sprich Tankbelege für die Steuererklärung 2006 beigelegt werden?
Irgendwo hab ich mal von einer 4.500.-Euro-Grenze gelesen; den Zusammenhang aber nicht richtig verstanden.
Hinweis: Ein paar wenige Mal hatte der Arbeitnehmer eine Fahrgemeinschaft in 2006, die sich aber nicht aufrechterhalten ließ aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeiten.
Danke für eure Hinweise.

Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 € begrenzt wenn kein eigener PKW benutzt wird (§ 9(2) EStG).
Bei erheblichen Entfernungen kann es vorkommen, dass die Benutzung des PKW glaubhaft gemacht wird. Dafür sind Werkstattrechnungen o.ä. aus denen Kilometerstände hervorgehen hilfreich.
Grundsätzlich müssen der Erklärung keine Belege bezgl. der Entfernungspauschale beigefügt werden.

Gruß

Tommel