Liebe Wissende,
angenommen, ein Gewerbebetrieb hat 2 Betriebsstätten. Wie werden die Zerlegungsanteile berechnet?
Bsp. B.stätte A Löhne 100 000 ( inkl. Gehalt Geschäftsführer )
B.stätte B Löhne 180 000
vom Gesamtbetrag entfallen 20 000 auf Azubigehälter und neben Gesamtbetrag gibts Ruhegelder von 10 000.
Der Wert er Arbeitsleistung schätzt Gesellschafter Anton auf 90 000 ein, er arbeitet in B.stätte B, erhält jedoch kein laufendes Gehalt. Tatsächlich arbeiten aber beide gleich viel.
Wie muss dieses zerlegt werden? Vielen Dank schon mal im Voraus für Antworten.
C.
Maßstab für die Zerlegung ist das Verhältnis der Arbeitslöhne zu den gesamten Löhnen, § 29 GewStG.
Grundsätzlich bestimmt sich der Begriff Arbeitslohn aus dem EStG (§ 19) und beeinhaltet auch Ruhegelder, vgl. § 19 I Nr. 2 EStG. § 31 GewStG enthält Ausnahmen von diesem Grundsatz. Nach § 31 (2) gehören Ausbildungsvergütungen nicht zum gewerbesteuerlichen Arbeitslohn.
Aufteilung Gewerbeertrag BS(A): 100 / 260 = 38,46%