Hallo,
wenn man ein Haus unter dem Jahr kauft, nehmen wir mal an, Eigentümerschaft besteht seit 1. Oktober. Hat in dem Fall der Vor-Eigentümer oder der jetztige Eigentümer die Grundsteuer für das 4. Quartal zu zahlen? Lt. Kaufvertrag wurde nichts vereinbart, auch mündlich nicht. Lt. Gemeindeauskunft, ist immer der jenige grundsteuerpflichtig, der am 01. Januar als Eigentümer eingetragen ist. Die Grundsteuer wurde demnach auch vom damaligen Eigentümer eingezogen - jetzt berechnet der damalige Eigentümer dem neuen Hausbesitzer die Grundsteuer.
Besten Dank,
Yvonne