Grundsteuer bei Hauskauf unter dem Jahr

Hallo,

wenn man ein Haus unter dem Jahr kauft, nehmen wir mal an, Eigentümerschaft besteht seit 1. Oktober. Hat in dem Fall der Vor-Eigentümer oder der jetztige Eigentümer die Grundsteuer für das 4. Quartal zu zahlen? Lt. Kaufvertrag wurde nichts vereinbart, auch mündlich nicht. Lt. Gemeindeauskunft, ist immer der jenige grundsteuerpflichtig, der am 01. Januar als Eigentümer eingetragen ist. Die Grundsteuer wurde demnach auch vom damaligen Eigentümer eingezogen - jetzt berechnet der damalige Eigentümer dem neuen Hausbesitzer die Grundsteuer.

Besten Dank,
Yvonne

Servus Yvonne,

(1) der Notar, bei dem der Vertrag gemacht worden ist, ist offensichtlich eine Niete. Die Frage, wie es die Parteien mit der Grundsteuer halten wollen, gehört zum Standard.

(2) Der Verkäufer kann das schon berechnen, aber es wird ihm nichts helfen. Vgl. dazu §§ 9, 10 GrStG:

http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__9.html

http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__10.html

Schöne Grüße

MM