Dienstreiseregelung

An die Experten unter euch:

(Man denke sich z.B. eine Dienstreise von Oktober bis März mit 3 wöchigem Aufenthalt über Silvester an seinem normalen Arbeitsplatz…)
-Angenommen man würde eine Dienstreise machen, so gibt es rechtlich,soweit ich weiss, die 3-Monatsregel.
-Wenn man zwichenzeitlich während der Dienstreise 4 Wochen wieder an der normalen Arbeitsstelle verweilt, beginnt danach eine neue Dienstreise für die wieder die 3 Monate gilt.

  • Soweit das was ich bisher denke -
  • nun aber das Knifflige -
    Angenommen diese Wochen zwichendrin betragen leider nur 3, aber liegen direkt über dem Jahreswechsel.
    Könnte man dann nicht einfach für die eine LStR eine Dienstreise von Oktober bis Ende Dezember, und für die LStR im nächsten Jahr eine weitere von Anfang Januar bis März abrechnen?
    Ich weiss nicht ob das exakt geregelt ist, oder ob das überhaupt jemandem auffallen würde…
    Hat da jemand von euch eine Ahnung?

Hi,

-Wenn man zwichenzeitlich während der Dienstreise 4 Wochen
wieder an der normalen Arbeitsstelle verweilt, beginnt danach
eine neue Dienstreise für die wieder die 3 Monate gilt.

stimmt

Könnte man dann nicht einfach für die eine LStR eine
Dienstreise von Oktober bis Ende Dezember, und für die LStR im
nächsten Jahr eine weitere von Anfang Januar bis März
abrechnen?

können tut man schon, aber da es die gleiche Arbeitsstätte ist und keine 4 Wochen erfüllt sind, beginnt kein neuer Zeitraum

Ich weiss nicht ob das exakt geregelt ist,

doch, das ist genau geregelt

oder ob das
überhaupt jemandem auffallen würde…

da hast du Recht. In Zeiten von Elster könnte es durchaus vorkommen, dass da ein Sachbearbeiter nicht mitdenkt. Aber dir ist dann schon klar, dass es eigentlich kein neuer Zeitraum ist…und das benennt man dann mit dem häßlichen Wort Steuerhinterziehung.

Schöne Grüße
C.