Eigenheimzulage | Definition 'Erstjahr'
Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Nov 2007
Guten morgen Gemeinde. :-)
Folgender Sachverhalt:
Angenommen ein Steuerpflichtiger erwirbt 2004 eine Wohnung, vermietet diese bis Mitte 2006 und nutzt die Wohnung dann ab Juni 2006 zu eigenen Wohnzwecken.
Der Steuerpflichtige möchte nun folgende Dinge wissen:
1. Besteht bereits im Jahr 2006 Anspruch auf EHZ?
2. Es gibt eine Einkommensgrenze von 70.000 EUR für das Erstjahr zzgl. Vorjahr der positiven Einkünfte. Bedeutet Erstjahr das Jahr der erstmaligen Inanspruchnahme der EHZ (also 2006 + 2005) oder das Jahr der Anschaffung der Wohnung (2004 + 2003)?
3. Was wenn in den Folgejahren diese Einkunftsgrenze überschritten wird? Wird dann die EHZ auch gestrichen.
Vielen Danke für Eure Hilfe vorab.
Grüsse,
Alex
