Wie ist das eigentlich wenn jemand die Kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen will, er die vorrausetzungen erfüllt, aber im vorjahr über die USt-Id.Nr. Handelswaren aus dem EU Ausland bezogen hat zu (0%)Mehrwertsteuer.
Muss man beim wechsel auf die Kleinunternehmerregelung dann die Mehrwertsteuer nachzahlen für die übrig gebliebenen Waren (wenn diese noch nicht ganz verkauft sind)
Was passiert mit der USt-Id.Nr. wird die behalten oder kann man die nicht mehr behalten bei der Kleinunternehmerregelung.
Wie ist das eigentlich wenn jemand die
Kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen will, er die
vorrausetzungen erfüllt, aber im vorjahr über die USt-Id.Nr.
Handelswaren aus dem EU Ausland bezogen hat zu
(0%)Mehrwertsteuer.
Wenn er im Vorjahr eigentlich ein Kleinunternehmer war, hat er dadurch zur Regelbesteuerung optiert und ist daran 5 Jahre gebunden.
War er kein Kleinunternehmer, ist der Bezug von Waren ohne Umsatzsteuer ohne Auswirkung auf das Folgejahr.