Steuervorauszahlung für 2007

Hallo, ihr alle, die ihr mehr Ahnung habt als ich!

Kann mir jemand sagen, weshalb es wegen der Kürzung der Pendlerpauschale dazu kommt, dass für 2007 Steuervorauszahlungen gefordert werden? Angeblich würde, wenn weniger Fahrtkosten angesetzt werden, zuwenig Steuer entrichtet. Ich dachte bisher, man könnte dann lediglich weniger Werbungskosten geltend machen… Oder habe ich da etwas grundlegend falsch verstanden?
Völlig verwirrte Grüße,
Sabine

Hallo, ihr alle, die ihr mehr Ahnung habt als ich!

Kann mir jemand sagen, weshalb es wegen der Kürzung der
Pendlerpauschale dazu kommt, dass für 2007
Steuervorauszahlungen gefordert werden?

Also bei Arbeitnehmern werden immer Vorauszahlungen gefordert. Vielmehr werden diese gleich vom Arbeitgeber in Form der Lohnsteuer abgeführt.

Angeblich würde, wenn
weniger Fahrtkosten angesetzt werden, zuwenig Steuer
entrichtet. Ich dachte bisher, man könnte dann lediglich
weniger Werbungskosten geltend machen… Oder habe ich da
etwas grundlegend falsch verstanden?

Nee, genau so ist es.

Völlig verwirrte Grüße,
Sabine

Hallo Sabine

Kann mir jemand sagen, weshalb es wegen der Kürzung der
Pendlerpauschale dazu kommt, dass für 2007
Steuervorauszahlungen gefordert werden?

Das ist der Fall, wenn man in 2006 eine ESt-Erklärung abgegeben hat.
Basierend auf den Daten 2006 erstellt das FA einen Vorauszahlungsbescheid für 2007, in die alle Einkünfte einfließen. Neben denen aus nichtselbständiger Beschäftigung (Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte) auch die aus Kapitalvermögen, Vermietung und verpachtung etc. Für die Summe aller Einkünfte (= Einnahmen minus Werbungskosten ) wird die insgesamt zu zahlende Steuer A berechnet. Davon die abgezogen (B), die der Arbeitgeber über die Lohnsteuer einbehält/abführt.
A minus B ist die zu leistende Vorauszahlung C.
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Beschäftigung sind im geschilderten Fall größer, da die Werbungskosten kleiner sind. Damit ist die Summe der Einkünfte größer, also auch A. B bleibt gleich, C ist damit größer.

Angeblich würde, wenn weniger Fahrtkosten angesetzt werden,
zuwenig Steuer entrichtet.

Das ist so korrekt. Allerdings sind die Finanzämter (wegen schwebender Verfahren zur Rechtmäßigkeit der 20-km-Grenze) angewiesen, Freibeträge - zum Eintrag in die LSt-Karte - so anzuerkennen, als ob es diese Grenze noch nicht gäbe. Ich weiss aber nicht, ob das auch für Vorauszahlungsbescheide gilt. Nach der Logik müsste es eigentlich gelten. Dann dürfte die vorauszuzahlende Steuer nicht ansteigen.

Ich dachte bisher, man könnte dann lediglich weniger Werbungskosten geltend machen…

Fahrtkosten zur Arbeitsstelle zählen zu den Werbungskosten.
Gruß
Karl