Noch heiraten?

Hallo,

Ich weiß nicht, ob dieses die richtige Sparte ist, aber ich frage einfach mal…folgender Fall:

Ein Paar hat dieses Jahr ein Haus gekauft (mit Mieteinheit) und möchte sowieso gerne heiraten. Nun stellt sich die Frage, ob sie es noch dieses Jahr tun sollen.

Welche Vorteile hätte es (besonders steuerlich)? Und wie sollten die Steuerklassen verteilt werden? Er ist Soldat (1.800 brutto/1.450 netto), sie ist angestellt (1.900 brutto/1.200 netto)…

Bedanke mich schon jetzt für die Antworten!
MfG Sonja

Servus,

die Steuerklassen spielen für die Festsetzung der ESt keine Rolle (das tun sie nie), und bei so nahe zusammen liegenden Gehältern/Besoldungen ist der Vorteil der Zusammenveranlagung annähernd Null.

Lieber eine schöne Feier im Mai als jetzt pressieren wegen (ich habs nicht präzis ausgerechnet) möglicherweise unter hundert € für das ganze Jahr 2007, die da zu holen sein könnten.

Schöne Grüße

MM

Hab mich jetzt noch mal genauer erkundigt. Wenn ich das wie folgt rechne (das gemeinsame Einkommen durch 2 und die Steuer mal 2), ergibt sich eine Erstattung von knapp 2200 Euro:

Einkommen ER 21600 Euro
Einkommen SIE 22800 Euro
Gesamt 44000 / 2 = 22200 Euro
Steuer von 22200 Euro = 1417 Euro x 2 = 2834 Euro Jahressteuer

Das Paar hat bis heute aber schon knapp 5000 Euro Steuer voraus gezahlt. Das würde doch eigentlich bedeuten, dass sie 2166 Euro wieder bekommen, oder nicht?

Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre…

Servus,

Hab mich jetzt noch mal genauer erkundigt.

na siehste, ist doch gut, wenn man außer den Amateuren hier im Forum noch richtige Profis fragt…!

Einkommen ER 21600 Euro
Einkommen SIE 22800 Euro

Hier zitierst Du die Bruttogehälter. Das sind bei der ESt Einnahmen. Die Einnahmen minus Werbungskosten sind dann die Einkünfte. In diesem Fall nehme ich vereinfachend an, dass bei beiden Ehegatten die Arbeitnehmerpauschale nicht überschritten wird. Dann kommen wir zu

Einkünfte ER 20.680
Einkünfte SIE 21.880

Und das zu versteuernde Einkommen finden wir, wenn wir vom Gesamtbetrag der Einkünfte die Sonderausgaben abziehen. Um hier ein detailliertes Beispiel zu rechnen, fehlen sehr viele Angaben zum Sachverhalt. Ich habe jetzt grade einen Beispielfall gegriffen, den ich zum Spielen noch auf Elster rumliegen hab, und komme nach Abzug von plausiblen Beträgen für Sonderausgaben zu

Zu versteuerndes Einkommen ER 18.638
Zu versteuerndes Einkommen SIE 19.810
= Zu versteuerndes Einkommen BEIDE 38.448

Das führt bei getrennter Veranlagung zu

ESt ER 2.482
ESt SIE 2.798
ESt BEIDE 5.280 (2 * Grundtarif)

(Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag lass ich mal weg)

Und bei Zusammenveranlagung zu

ESt (Eheleute) 5.278 (Splittingtarif)

Mein erster Mathe- und Statistikprof pflegte an dieser Stelle an die Tafel zu schreiben:

Q uite
E asy
D one

Aber ich bin überrascht, dass es wirklich so wenig ist. Sowas zwischen 50 und 100 € hätte ich aus der Lamäng erwartet.

Schöne Grüße

MM

Tja, da hilft nix - hier muss aus Liebe geheiratet werden…

sagt
Berta

, die auch einmal aufwendig rechnete, inwieweit heiraten sich für sie selbst auszahlen könnte… aber das hat im Ergebnis nicht viel mit Steuern zu tun, oder?

Aber ich bin überrascht, dass es wirklich so wenig ist. Sowas
zwischen 50 und 100 € hätte ich aus der Lamäng erwartet.

Schöne Grüße

MM

V+V?
Hallo,
bei Euren Berechnungen nicht die (von mir angenommenen) Verluste aus V+V vergessen. Oder spielen die keine Rolle?

fragt neugierig
Butterbollen

nicht die
Verluste aus V+V vergessen.

Ich werd mal jemanden fragen, der sich genauer damit auskennt…

Vielen Dank!

Liebe Sonja,

wenn Du Dich bitte mal entscheiden würdest, ob Du hier lieber eine korrekte Info zur Sache haben möchtest oder drüber ablästern willst, wie blöd wir alle sind?

Ich bin nicht ganz sicher, ob es gelogen ist, wenn ich sage, dass ich schon tausend ESt-Erklärungen und die zugehörigen Bescheide in der Hand hatte. Aber wenn nicht, sinds jedenfalls nicht viel weniger. Und, soviel darfst Du Dir sicher sein: Der von Dir vorgetragene Fall ist banal, und wenn nicht das dabei herauskommt, was Du gerne hättest, könnte es auch andere Gründe dafür geben als dass ein altes Frontschwein (meine Wenigkeit) und eine bestellte Steuerberaterin (B.) zu blöd dafür sind. Vielleicht hast Du aus Deiner dubiosen anderen Quelle einfach falsche Dinge über das Ehegattensplitting gehört? In diesem Fall kannst Du ja mal anhand des Gesetzestextes überprüfen, was jetzt stimmt:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__26b.html

http://bundesrecht.juris.de/estg/__32a.html

(beim 32a den Absatz 5 beachten)

Kurz, zum Thema V+V:

(1) ist es überhaupt nicht gesagt, ob positive oder negative Einkünfte aus V+V anfallen
(2) ist das Prinzip genau das gleiche, weil schon im allerersten Schritt, den ich erklärt habe (Gesamtbetrag der Einkünfte) die Einkünfte aus V+V dazugerechnet bzw. im Verlustfall abgezogen werden. Der Unterschied zwischen dem zu versteuernden Einkommen, das jedem der Ehegatten zugerechnet wird, wird dadurch bei gemeinsamem Eigentum am Objekt nicht größer und nicht kleiner. Unterschiede im Vergleich zu meiner Rechnung ergeben sich auf der Ebene der Sonderausgaben, wo u.U. Beamtenrecht eine Rolle spielt - wie gesagt, an dieser Stelle ist der Sachverhalt so dürftig geschildert, dass man nur Tendenzen angeben kann. Tröste Dich, auch wenn der Gatte verbeamtet ist, fällt nicht plötzlich ein Geldsegen vom Himmel, solange die Einkünfte fast gleich hoch sind. Das Ehegattensplitting hat als einzigen Effekt, dass die Auswirkung der Progression des ESt-Tarifs geglättet wird, wenn ein Ehegatte wesentlich weniger Einkünfte hat als der andere.
(3) ist der Effekt, wenn wie im Sachverhalt geschildert, das vermietete Objekt gemeinsam angeschafft worden ist, vernachlässigbar: Bei positiven Einkünften wird der Unterschied zwischen getrennter und Zusammenveranlagung tendenziell etwas größer, wegen der Progression im Tarif, und bei negativen Einkünften etwas kleiner.

Und noch ein kleiner Nachschlag:

Unabhängig davon, dass Du in der von Dir präsentierten Rechnung von der falschen Bemessungsgrundlage (Bruttoeinnahmen statt zu versteuerndem Einkommen) ausgegangen bist, liegt der Fehler in dem Ansatz, dass Du Bemessungsgrundlage Ehemann und Bemessungsgrundlage Ehefrau zwar addierst (richtig), durch zwei teilst (richtig), die Steuer darauf ermittelst (falsch, aber bloß wegen der falschen Bemessungsgrundlage), aber dann den grundsätzlichen Fehler machst, dass Du den gefundenen ESt-Betrag nicht wieder mit zwei multiplizierst.

So einfach ist das.

Wenn Du noch Fragen hast: Bitte gerne, aber wenns geht diesmal ohne weitere Bemerkungen darüber, wie blöd wir alle sind. Ich weiß selber, wie blöd ich bin - vielleicht liegts ja daran, dass ich hier Infos für umme gebe, für die andere, die es auch nicht besser wissen, teuer Geld nehmen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

(a) woher weißt Du, dass das Verluste sind?
(b) sie spielen bei gemeinsamem Eigentum am vermieteten Objekt für die Frage, ob sich bei annähernd gleich hohen Einkünften das Ehegattensplitting auswirkt oder nicht, tatsächlich bloß eine marginale Rolle: Bei negativen Einkünften rutschen beide in der Progression bissel runter (= kleinerer Unterschied), bei positiven ein bissel rauf (größerer Unterschied, aber für einen Rostbraten + ein Viertele Schwarzriesling bei der Kochenbaas reicht das auch dann noch nicht).

Schöne Grüße

MM

Servus Berta,

vielleicht hat das ja bloß mit Deinem Nick zu tun, dass ich Dich irgendwo südlich der Donau wähne.

Dann könntest Du hierzu:

aber das hat im Ergebnis nicht viel mit Steuern zu tun, oder?

doch eigentlich die zwei grundlegenden Motive kennen?

(1) „I pacht halt so vil zua wie mei Weib verschaffa ka“
(2) „A räats Weib sott warm gäba em Wenter ond Schatta em Sommer“…

In diesem Sinn, gesplittet oder nicht

MM

Hi Martin,

mein Nick verwirrt - ich bin auch nur geschätzt halb so alt wie der Name sich anhört. Ich komme aus dem hohen Norden und habe so leichte Schwierigkeiten mit dem Dialekt - aber knapp verstanden hat gereicht, dass ich lauthals loslachen konnte.

Sei gegrüßt

Berta

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