Hallo
Muss noch was loswerden, bzw hinterfragen…
Bei einer Disskusion die ich mitverfolgt habe wurde geäußert,das auch Arbeitnehmer, die sonst nicht zur Abgabe verpflichtet sind,bei Krankengeldbezug eine Erklärung abgeben MÜSSEN.
Ist dies so richtig?Habe das inhaltilich nicht ganz verstanden…
Führt dies dann zu Steuernachzahlungen oder bekommt ein Arbeitnehmer eventuell Geld vom FA zurück?
Danke im Vorraus!
LG jenny
Hi,
Bei einer Disskusion die ich mitverfolgt habe wurde
geäußert,das auch Arbeitnehmer, die sonst nicht zur Abgabe
verpflichtet sind,bei Krankengeldbezug eine Erklärung abgeben
MÜSSEN.
Ist dies so richtig?
ja, siehe § 46 Abs. 2 Nr 1 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__46.html
Habe das inhaltilich nicht ganz
verstanden…
Führt dies dann zu Steuernachzahlungen oder bekommt ein
Arbeitnehmer eventuell Geld vom FA zurück?
das kann man so nicht sagen, da es darauf ankommt, was sonst noch an Einkünften oder Werbungskosten anzugeben sind. Mit Elster kann man kostenlos eine Probeberechnung durchführen, aber verpflichtet, die Erklärung abzugeben, bleibt man trotzdem.
Schöne Grüße
C.