angenommen ein Selbständiger hat sich einen älteren Firmenwagen von Privat ohne Ausweis der USt. auf der Rechnung im Jahr 2003 gekauft.
Der Wagen wurde zu 75% gewerblich genutzt und voll über 3 Jahre abgeschrieben.
Nun hat dieser Selbständige den Wagen 2007 mit einem Privatkaufvertrag (d.h. ohne Ausweis der USt.) an einen deutschen Privatkäufer verkauft.
Wie sieht es aus bei der EÜR mit der USt., erwartet das Finanzamt trotzdem den Ausweis der USt. obwohl dies auf der Rechnung nicht erfolgte?
so viel ich weiss (bin nur Anwender, kein Fachmann für Steuerrecht), muss bei jedem Verkauf von Firmeninventar auf den Kaufpreis Umsatzsteuer abgeführt werden, egal ob die Anschaffung ohne Umsatzsteuer erfolgte oder mit.
Den Verkaufserlös muss man halt durch 1,19 teilen und daraus 19% Umsatzsteuer abführen.
Gruß
BT
Wenn man die Ust nicht ausgewiesen hat beim Verkauf, es sich aber um notwendiges Betriebsvermögen handelte bei 75 % betrieblicher Nutzung, dann schuldet man die Umsatzsteuer trotzdem.Der Verkaufspreis ist dann brutto und man muss die Bemessungsgrundlage, also das Netto fiktiv ermitteln.Die Differenz, also die 19 % muss man dann abführen.
Wenn man nur eine EÜR abgibt, also dann wohl den Gewinn nach 4(3) ermittelt, sind eh alle Einnahmen/Ausgaben nach dem Zufluss/Abflussprinzip anzugeben.
Die Umsatzsteuer muss man dann also zahlen, weil man sie nicht zu unrecht behalten kann, aber sind Betriebsausgaben, wenn man sie dann ans Finanzamt zahlt, also bei der Umsatzsteuervoranmeldung.
Das gilt zumindest dann, wenn man nicht gerade Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist.
Denke, das ist einigermaßen richtig
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ich habe mal gelesen, daß es von der in den anderen Postings zitierten Regel Ausnahmen gibt:
Wenn ein Wirtschaftsgut ohne Steuer erworben wurde und an diesem Wirtschaftsgut auch werterhöhenden Ein-/Umbauten o.ä. mit Steuerabzug vorgenommen wurden, dann kann es auch ohne Ausweis und Abführung von USt verkauft werden. Aber wie gesagt, daß aus dem Gedächnis, für Quellenrecherche fehlt mir die Zeit. Wenn Du nichts findest erinnere mich in 2/3 Wochen nochmal - dann habe ich ein bißchen Luft (hoffentlich). Muss das sowieso evtl. in eigener Sache klären. Wenn Du also was findest, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Verkauf aus dem Betriebsvermögen heraus ist steuerbar und steuerpflichtig. Bei der Entnahme, auf die sich § 3 Ib S 2 UStG bezieht, ist das nicht immer so:
Wenn der PKW zuerst entnommen und dann verkauft wird, kommt man an der USt vorbei, falls der Kauf nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.