Neue Regelung Erbschaftssteuer

Hallo,
nach http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,515522,00.html soll dieses Gesetz rückwirkend zum 1.Januar (2007 ?, 2008 ?) in Kraft treten.
Nehmen wir mal den Fall an, jemand verschenke noch vor der endgültigen Beschlussfassung Imobilien an seine Kinder (Empfehlung laut Focus-Magazin), per notariellem Schenkungsvertrag. Fiele dann hierfür die Schenkungssteuer noch nach altem (heutigen) Recht an ?
Schon jetzt vielen Dank
Karl

Hallo,

zunächst einmal ein Link und hier mit besonderem Verweis auf Seite 3

http://www.bundesfinanzministerium.de

nach http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,15
soll dieses Gesetz rückwirkend zum 1.Januar (2007 ?, 2008 ?)
in Kraft treten.

Das das neue Recht rückwirkend zum 01.01.07 gelten wird, wurde wohl in der Tat vom Spiegel ins Spiel gebracht. Koch Steinbrück haben das aber nicht vorgesehen und es ist auch nicht von einem Sinneswandel auszugehen. Kann man auch daran erkennen, dass man einmal das Datum des Artikels mit dem Datum auf dem Eckpunktepapier vergleicht. Hinzu kommt schließlich auch, dass die Diskussion seit ein paar Tagen wieder in den Fachausschüssen und Fraktionen feststeckt.

Nehmen wir mal den Fall an, jemand verschenke noch vor der
endgültigen Beschlussfassung Imobilien an seine Kinder
(Empfehlung laut Focus-Magazin), per notariellem
Schenkungsvertrag. Fiele dann hierfür die Schenkungssteuer
noch nach altem (heutigen) Recht an ?

Es kommt am Ende auf die Verkündung des neuen Gesetzes an. Sprich, es muss erst durch alle „Gremien“ und dann vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Ab dem Tag Moment wo es dann im Bundesgesetzblatt veröffentlich, verkündet wurde, gilt es. Bis dahin geht noch alles nach dem alten Recht weiter.

Wenn man seine Freibeträge überschreitet, gelten in der Tat noch die Steuersätze, wie sie zur Zeit vorzufinden sind.

VG
Sebastian

Hi,

man unterscheidet echte Rückwirkung und unechte Rückwirkung von Gesetzen. Bei der Einkommensteuer kann der Gesetzgeber z.B. rückwirkend zum 1.1. des gleichen Jahres noch Gesetze ändern, da der Steueranspruch erst mit dem Jahresende entsteht.
http://www.google.com/search?hl=de&client=firefox-a&…

http://www.google.com/search?client=firefox-a&rls=or…

zur Diskussion bzgl. der Erbschaftssteuer
http://www.google.com/search?hl=de&client=firefox-a&…

Im übrigen warte ich ab, wie es der Gesetzgeber regelt…und die Gerichte dann auslegen.

Schöne Grüße
C.