Abzugsfähigkeit Studienkosten

Hallo,

http://www.welt.de/welt_print/article1377024/
Diese_nderungen_kommen_auf_Steuerzahler_zu.html

Es war einmal ein Ex-Student mit Studium von 98-03. Diesr las den obigen Artikel und hoffte nun, seine schon verloren geglaubten Studienkosten doch noch steuerlich geltend machen zu können.

Nun stellt sich für den Ex-Studenten die Frage, wie er die Verlustfeststellung für die noch innerhalb der 7-Jahresfrist liegenden Jahre 00-03 beim Finanzamt macht. Klar ist ihm , dass er für die Studienjahre in dem ihn Kosten enstanden und in denen er keine Steuererklärung eingereicht hat, dieses nachholen sollte. Dummerweise hatte er 01 aber wg. Praktikum schon eine eingereicht. Sind die Studienkosten 01 also unrettbar verloren? Hat die Steuererklärung 01 weiterhin Auswirkungen auf die Abzugsfähikeit der Kosten 00?

Im Artikel heisst es ferner: „Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird negativ und so lange vorgetragen, bis sie erstmals Geld verdienen“. Dies war beim Ex-Studenten 2004 der Fall. Wie würden die abzugsfähigen Kosten nun steuerlich behandelt? Würden die Steuererklärungen 04-05 nachträglich korrigiert oder würde die Verlustvorträge in der nächsten abzugebenden Steuererklärung (06) berücksichtigt?

Schönen Dank und Gruß,

BWR

Hallo Birger,
ich habe versucht den Link zu öffnen, aber leider nichts zum Thema Steuer/Studium gefunden. Es interessiert mich aber SEHR, da mein Sohn z. Zt. auch studiert und es evtl. für ihn in Frage käme.
Kannst Du mir mal genauer schreiben WO ich diesen Link zu dem Thema bekomme?
Danke für Deine Bemühung
Marie

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Hallo Marie,

der Link war schon korrekt bzw. schon vorhanden, nur eben „in zwei Teilen“.

HIer der vollständige Link:

http://www.welt.de/welt_print/article1377024/Diese_n…

Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass man wenn dafür auch „den ein oder anderen Beleg“ parat haben sollte.

VG
Sebastian

Hallo,
danke für den „zweiten“ Teil. Habe ich soeben gelesen.
Grüße
Marie

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