hallo,
mal eine (dumme) frage: in der steuererklärung muss die entfernung vom wohnort zur arbeitsstätte angegeben werden.
die arbeitsstätte von herrn müller liegt ca. 55 km von seinem wohnort entfernt, er fährt täglich mit dem eigenen pkw.
muss herr müller die einfache entfernung in der steuererklärung angeben (55 km), oder die tatsächlich zurückgelegte strecke (110 km)?
gruss
t.