Einfluss von Wechselkursen auf Steuererklärungen

Welchen Wechselkurs muss man bei der Steuer (in D) zugrunde legen, wenn jemand Geld im Ausland verdient (z.B. als Übersetzer) und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (aber kein Grenzgänger ist)? Gilt der Tag der Einzahlung auf das eigene Konto oder der Auftragsvergabe? Oder darf man sich den günstigsten Tag aussuchen?

Merci im Voraus!

Hi,

der Wechselkurs bei Zufluss des Geldes, also die Einzahlung auf das Konto.

Praktisch werden diese Fälle aber mit dem Durchschnittssatz, der sich aus den für die Umsatzsteuer ermittelten Werten ergibt, berechnet. Umrechnungskurse für 2006 BStBl 2007 I 126
zu finden unter
http://www.sis-verlag.de/Service/020749.htm

Schöne Grüße
C.