Eigennutzung nach Vermietung?

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Nov 2000

Hallo,
mein derzeitig vermietetes Einfamilienhaus, möchte ich ab 4.2001 selbst nutzen.
Kann man noch Werbungskosten vor Bezug ansetzen?
Oder worauf muss ich achten, denn es sollen vor dem Selbstbezug noch einige Renovierungen(Heizung, Solaranlage, Fußbodenheizung+Bodenbelag)durchgeführt werden.
Was muss ich tun um diese Werbungskosten angerechnet zu bekommen.
Viele Grüße ...Norbert

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Eigennutzung nach Vermietung?

    Hallo Norbert,

    wieso eigentlich Werbungskosten? Wenn Du Dein Wohneigentum vermietest, hast Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diesen stehen die steuerlich geltend zu machenden Kosten für Renovierung und Erhalt der Immobilie gegenüber. Fertig und Punkt.

    Was Du später mit der selbst genutzen Immobilie anstellst, ist Dein Privatvergnügen und geht die Steuer nichts an. Ausnahme sind Förderprogramme für Wärmeisolierung und Solarenergie, soweit diese über Steuerbegünstigungen wirksam werden. Falls nicht, sind die Töpfe so spät im Jahr ohnehin meist leer.

    Aber Vorsicht! Dies war nur das Posting eines Steuer-Dilettanten!

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Re^2: Eigennutzung nach Vermietung?

      Hallo Wolfgang, Hallo Norbert, wieso eigentlich Werbungskosten? Wenn Du Dein Wohneigentum
      vermietest, hast Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
      Diesen stehen die steuerlich geltend zu machenden Kosten für
      Renovierung und Erhalt der Immobilie gegenüber. Fertig und
      Punkt.
      Genau und diese Kosten heißen nunmal Werbungskosten. WK gibt es bei allen Überschußeinkünften :-))

      Zur Problematik: Aufgabe der Vermietung und Übergang zur Selbstnutzung gibt es schon ganz viel Rechtsprechung.
      Notwendige Erhaltungsaufwendungen, die durch die Vermietung über längere Zeit bedingt sind, können als nachträgliche WK anerkannt werden.
      Modernisierungen für die spätere Selbstnutzung dagegen nicht.

      LG

      C.h.

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    kannst Du vergessen

    Da auch bei der Eigenheimförderung der Vorkostenabzug weggefallen ist, gibt's keine steuerliche Förderung mehr für diese Kostenart.
    Renovierungsaufwendungen, die nach Beendigung der Vermietung und vor Beginn der Selbstnutzung anfallen, sind nicht als WK abzugsfähig. Die Aufwendungen sind nicht nur durch das Vermieten veranlaßt, sondern auch zugleich durch die Lebensführung.
    Wenn es sich bei der Solaranlage um eine erstmalige Installation handelt, sind die Kosten dafür - je nach Anlage - ggf. nach dem Eigenheimzulagegesetz begünstigt.

    Raúl Rivaldo
    http://www.kukurukuku.de

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