Eigennutzung nach Vermietung?

Hallo,
mein derzeitig vermietetes Einfamilienhaus, möchte ich ab 4.2001 selbst nutzen.
Kann man noch Werbungskosten vor Bezug ansetzen?
Oder worauf muss ich achten, denn es sollen vor dem Selbstbezug noch einige Renovierungen(Heizung, Solaranlage, Fußbodenheizung+Bodenbelag)durchgeführt werden.
Was muss ich tun um diese Werbungskosten angerechnet zu bekommen.
Viele Grüße …Norbert

Hallo Norbert,

wieso eigentlich Werbungskosten? Wenn Du Dein Wohneigentum vermietest, hast Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diesen stehen die steuerlich geltend zu machenden Kosten für Renovierung und Erhalt der Immobilie gegenüber. Fertig und Punkt.

Was Du später mit der selbst genutzen Immobilie anstellst, ist Dein Privatvergnügen und geht die Steuer nichts an. Ausnahme sind Förderprogramme für Wärmeisolierung und Solarenergie, soweit diese über Steuerbegünstigungen wirksam werden. Falls nicht, sind die Töpfe so spät im Jahr ohnehin meist leer.

Aber Vorsicht! Dies war nur das Posting eines Steuer-Dilettanten!

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang, Hallo Norbert,

wieso eigentlich Werbungskosten? Wenn Du Dein Wohneigentum
vermietest, hast Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Diesen stehen die steuerlich geltend zu machenden Kosten für
Renovierung und Erhalt der Immobilie gegenüber. Fertig und
Punkt.

Genau und diese Kosten heißen nunmal Werbungskosten. WK gibt es bei allen Überschußeinkünften :smile:)

Zur Problematik: Aufgabe der Vermietung und Übergang zur Selbstnutzung gibt es schon ganz viel Rechtsprechung.
Notwendige Erhaltungsaufwendungen, die durch die Vermietung über längere Zeit bedingt sind, können als nachträgliche WK anerkannt werden.
Modernisierungen für die spätere Selbstnutzung dagegen nicht.

LG

C.h.

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kannst Du vergessen
Da auch bei der Eigenheimförderung der Vorkostenabzug weggefallen ist, gibt’s keine steuerliche Förderung mehr für diese Kostenart.
Renovierungsaufwendungen, die nach Beendigung der Vermietung und vor Beginn der Selbstnutzung anfallen, sind nicht als WK abzugsfähig. Die Aufwendungen sind nicht nur durch das Vermieten veranlaßt, sondern auch zugleich durch die Lebensführung.
Wenn es sich bei der Solaranlage um eine erstmalige Installation handelt, sind die Kosten dafür - je nach Anlage - ggf. nach dem Eigenheimzulagegesetz begünstigt.

Raúl Rivaldo
http://www.kukurukuku.de