jemand war von Januar bis Mitte August in eiem Beschäftigungsverhältnis und hat in dieser Zeit insgesamt ca. 17 000 Euro Brutto verdient (Steuerklasse1). Ab mitte August war die Person arbeitssuchendund hat nur Hartz VI bekommen. Würde es sich für die Person lohnen eine Steuererklärung zu machen? Wahrend der Zeit, der Berufstätigkeit hatte die Person einen Arbeitsweg von ca 5 km und hat alles, was sie für die Arbeit brauchte vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Die Person besucht das Abendgymnasium und hat sich daher schon im Januar ein Notebook im Wert von 1000 Euro gekauft. Kann die Person dieses absetzen?
Im allgemeinen: Würde die Person Geld zurück erhalten und könnte sie überhaupt etwas absetzen?
Mfg
Würde es sich für die Person lohnen eine Steuererklärung zu
machen?
Ja.
Die Person
besucht das Abendgymnasium und hat sich daher schon im Januar
ein Notebook im Wert von 1000 Euro gekauft. Kann die Person
dieses absetzen?
Gabs vorher schon eine Berufsausbildung oder wird über das Abi die erste Berufsausbildung angestrebt?
Im allgemeinen: Würde die Person Geld zurück erhalten
Ja.
und
könnte sie überhaupt etwas absetzen?
Das kommt drauf an. Wir kennen bloß kleine Teile des Sachverhaltes, aber das macht nichts. Schlicht das Formular Punkt für Punkt durchgehen und ausfüllen, den Rest besorgt das FA. Dann braucht man nicht weiter spekulieren.
Die Person hat vorher mal eine Ausbildung angefangen, diese aber nicht abgeschlossen. Die Person hat das Notebook im März gekauft, im August hat sie dann mit dem Abendgymnasium erst angefangen.
Die Person hat nochnie eine Steuererklärung gemacht.
Reicht in dem Fall das Programm Elster aus oder sollte es schon etwas anderes sein?
Viele Grüße und vielen Dank
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Die Person hat vorher mal eine Ausbildung angefangen, diese
aber nicht abgeschlossen.
Damit kommt Sonderausgabenabzug gem. § 10 Abs. 7 EStG in Frage, falls die Kosten des Schulbesuchs nicht anderweitig ersetzt werden (Unterhalt?).
Die Person hat das Notebook im März
gekauft, im August hat sie dann mit dem Abendgymnasium erst
angefangen.
Wenn es im Zusammenhang mit den Einnahmen aus der nichtselbständigen Arbeit stand, kommt ein Ansatz als Werbungskosten in Frage. Kosten der Ausbildung wohl eher nicht, weil es wohl auch ohne Abendschule gekauft worden wäre. Nunja, warum nicht probieren?
Ansatz der Nutzung für private Zwecke bei Hardware generell 50% möglich, ohne dass ein Einzelnachweis nötig ist. Verteilung der Anschaffungskosten auf 60 Monate. Insgesamt bleiben die Werbungskosten damit wohl unterhalb des Arbeitnehmerpauschbetrages, d.h. man muss das nicht extra erklären, es kommt aufs gleiche heraus.
Reicht in dem Fall das Programm Elster aus oder sollte es
schon etwas anderes sein?
Das reicht völlig aus, weil die Steuererstattung wesentlich daher kommt, dass das Anstellungsverhältnis nicht das ganze Jahr ging und es im Anschluss gleich das viel niedrigere ALG II gab (das muss mit erklärt werden, nicht weils steuerpflichtig wäre, aber weils Einfluss auf den Tarif hat).