Wenn die Ehefrau und ihr Ehepartner eine gemeinsame Erbschaft von der Adoptivmutter der Ehefrau erhalten, hat der Ehemann dann als Nicht-Verwandter nur den Minimalfreibetrag ?
Oder gilt bei Ehe-Gütergemeinschaft dann der hohe Freibetrag vom Kind?
Hallo,
nach noch geltendem Recht würde folgendes gelten:
Das Stiefkind (in diesem Fall also die Ehefrau) würde im Rahmen der Erbschaftsteuer in Steuerklasse I fallen.
Demnach ergibt sich für sie zur Zeit noch ein Freibetrag i.H.v. 205.000 Euro.
Die Frage ist jetzt, ob der Ehemann als „Schwiegersohn“ anerkannt wird. Wenn dem so wäre, würde sich sein Freibetrag auf 10.300 Euro belaufen.
Ist er es hingegen nicht und davon gehe ich jetzt mal aus (diese Aussage ist aber ohne Gewähr) dann betrüge der Freibetrag nur 5.200 Euro.
VG
Sebastian
Das Stiefkind (in diesem Fall also die Ehefrau) würde im
Es ist kein Stiefkind, sondern ein adoptiertes Kind und wird somit behandelt wie ein leibliches.
Hallo,
Das Stiefkind (in diesem Fall also die Ehefrau) würde im
Es ist kein Stiefkind, sondern ein adoptiertes Kind und wird
somit behandelt wie ein leibliches.
Vielen Dank für den Hinweis. Habe ich tatsächlich überlesen bzw. falsch gelesen. Aber an der Aussage ändert sich nichts, da Stiefkinder und Kinder (auch adoptierte) den gleichen Freibetrag erhalten. Von daher ist es dann doch nicht sooo wild.
VG
Sebastian
Nachtrag
Und der Ehemann ist dann auch als Schwiegersohn zu qualifizieren. Im Ergebnis steht ihm dann ein Freibetrag i.H.v. 10.300 Euro zur Verfügung.
bzw. falsch gelesen. Aber an der Aussage ändert sich nichts,
da Stiefkinder und Kinder (auch adoptierte) den gleichen
Stiefkinder werden bei der Erbschaftsteuer wie leibliche Kinder behandelt ? Das wußte ich nicht.
bzw. falsch gelesen. Aber an der Aussage ändert sich nichts,
da Stiefkinder und Kinder (auch adoptierte) den gleichenStiefkinder werden bei der Erbschaftsteuer wie leibliche
Kinder behandelt ? Das wußte ich nicht.
http://bundesrecht.juris.de/erbstg_1974/__15.html
VG
„Keiner kann verhindern, dass ich klüger werde.“ (Konrad Adenauer)