Absetzen von Steuern bei Auslandsaufenthalt

Hallo zusammen,

wenn man beruflich mehrere Wochen im Ausland arbeitet, man bekommt von seiner Firma nur den gesetzlichen Tagessatz und die Firma sucht und bezahlt das Hotel, kann man dann in der Steuererklärung für die Tage im Ausland überhaupt irgendwas geltend machen?

Gruß

Axel

Hallo Axel,

wenn man beruflich mehrere Wochen im Ausland arbeitet, man
bekommt von seiner Firma nur den gesetzlichen Tagessatz und
die Firma sucht und bezahlt das Hotel, kann man dann in der
Steuererklärung für die Tage im Ausland überhaupt irgendwas
geltend machen?

Wenn man nachweißbar mehr als den Pauschsatz für Verpflegungsmehraufwendungen brauchte, dann die Differenz davon.
Außerdem gibt es für Dienstreisen auch noch die idiotische Möglichkeit, die Differenz zwischen dem Pauschalsatz für die Hotelübernachtung und den tatsächlichen Übernachtungskosten abzusetzen, so die tatsächlichen Kosten niedriger waren. Gerade z.B. in Osteuropa sehr lukrativ (da sind die Pauschsätze übertrieben hoch, wenn man nicht gerade in den Zentren logiert), für mich aber bis heute nicht nachvollziehbar als Regel. Funktioniert aber …

Man sollte allerdings aufpassen, nicht zu gierig zu werden. Ein Kollege von mir durfte heftig Steuern nachzahlen, da seine Spesen schlagartig als Zusatzeinkommen gewertet wurden! Hängt aber vom FA ab, wenn sich da jemand ärgert:wink:

Grüße
Jürgen