Hallo,
wie verhält es sich mit dem Verlustvortrag oder ist nachfolgender Sachverhalt kein Verlustvortrag?
X hat im Jahr 2006 10.000 Euro verdient. Durch eine Steuererklärung wurden Werbungskosten in Höhe von 6000 Euro beim Finanzamt anerkannt. Da keine Steuern gezahlt wurden, gab es keine Erstattung. Im Jahr 2007 ist nun mehr verdient worden, Steuern wurden gezahlt. Die Steuererklärung diese Jahr wird ähnlich hohe Werbungskosten haben. Doch was passiert mit den Werbungskosten in Höhe 6000 Euro aus 2006? Können diese in das Jahr 2007 mitgenommen werden? Und dann die Summer aus 2006+2007 abzüglich der erstatteten Steuer 2007 in 2008?
Alle Beträge dienen nur als Beispiel, mir geht es mal um das verstehen des Systems. In Steuerlehre an der UNI kam das irgendwie nicht rüber…
Gruß
Hallo snop,
so wie ich das Steuersystem hierzulande erlebt (verstanden wage ich nicht zu schreiben) habe,
kann nur ein wirklicher Verlust vorgetragen werden.
Wenn jemand also in einem Jahr 10.000 eingenommen hat, und 6.000 steuerlich abzugsfähige Ausgaben hatte, war sein Einkommen immer noch positiv, nämlich 10.000 - 6.000 = 4.000, somit kein Verlust.
Erst wenn jemand 10.000 eingenommen aber 16.000 steuerlich abzugsfähige Ausgaben in einem Jahr hatte (oder aus einer Einkunftsart, z.B. Gehalt als Angestellter, 10.000 Einkünfte hatte und aus einer anderen Einkunftsart, z.B. Gewerbebetrieb, 16.000 Verlust hatte), ergibt sich insgesamt ein tatsächlicher Verlust von 6.000, der vor- oder auch rückgetragen werden kann.
Gruß
BT
Danke erst einmal für die Antwort. Also ist der beschriebene Sachverhalt gar kein Verlust?! Somit kann hier der Verlustvortrag nicht angewendet werden. Die Summe (6000 Euro) aus 2005 „verfallen“ somit.
Ich glaube jetzt habe ich es,
Gruß
Hi snop,
der beschriebene Sachverhalt ist gar kein Verlust!
Das „Problem“ unserer Steuergesetze ist der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuer anfällt.
Wer keine höheren Einkünfte als diesen Freibetrag hat, zahlt eben keine Steuern.
Abhilfe:
Heiraten, und zwar jemand der sehr viel mehr verdient.
Dann wirkt sich das geringe Einkommen des Einen bzw. dessen „Verluste“ auf das Gesamteinkommen (bei Zusammenveranlagung) aus.
Warum heiraten gerade im Dezember die Meisten?
Weil sie rückwirkend für das ganze Jahr den Steuervorteil der Zusammenveranlagung bekommen können!
Gruß
BT
Den Grundfreibetrag als „Problem“ zu bezeichnen ist mir etwas unverständlich.
In dem geschilderten Fall ist doch keine Schlechterstellung gegenüber anderen zu erkennen. Die Person hat Einkünfte von EUR 4000 und muss somit keine Steuern zahlen. Gäbe es den Grundfreibetrag nicht würde eine Einkommensteuer anfallen und es gäbe trotzdem keinen Verlustvortrag.
Also wo genau ist das Problem?
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Steevvee,
ich habe das „Problem“ ja auch in Gänsefüßchen gesetzt.
Frohe Weihnachten!
BT