Jetzt Steuer für 98?

Kann ich die Erklärung jetzt noch einreichen?
Muß ich mit „Bußgeld“ o.ä. rechnen?
Muß das jetzt über den StB gehen?

Danke für Tips, Tobias

Hi Tobias,

Kann ich die Erklärung jetzt noch einreichen?

Du kannst nicht nur, Du solltest und zwar umgehend. Wenn Du die Geschichte schleifen läßt, flattert Dir irgendwann ein geschätzter Steuerbescheid ins Haus und dann hast Du den Salat. Wenn Du keinen Einspruch erhebst und nicht zahlst, wird die Vollstreckungsmaschinerie in Gang gesetzt und das bedeutet weitere Kosten und schlimmstenfalls die Pfändung Deines Gehalts bzw. bei Firmen eine Lahmlegung (=Pfändung) des Kontos.

Muß ich mit „Bußgeld“ o.ä. rechnen?

Das nun nicht, aber evtl. mit Säumniszuschlägen.

Muß das jetzt über den StB gehen?

Wir leben in einem freien Land, deswegen steht es Dir natürlich frei, ob Du nun einen StB bemühst oder die Erklärungen selbst machst.

So long

Tessa

Hi Tobias, hi Vanessa,

was Vanessa gesagt hat ist völlig richtig, ich möchte da aber noch was aus eigener Erfahrung beisteuern:
Ich hatte meine Steuererklärung für 1991 (!) nicht gemacht. Die gelegentlichen „freundlichen“ Aufforderungen/Erinnerungen des Finanzamts habe ich schlichtweg über Jahre ignoriert. 1996 war es dann soweit: dem Finanzamt wurde es zu bunt (ja, ja, ich weiß…die hatten recht. Darüber braucht mich heute keiner mehr belehren), und mein Einkommen (und damit meine Steuerschuld) wurde kurzerhand geschätzt. Anschließend ging eine Pfändungsverfügung an meine Bank, und die konnte nicht anders, als erst mal mein Konto zu sperren. Da stand ich nun von einem Tag auf den anderen ohne jede Kohle da!!!
Die Sache ist dann noch glimpflich abgelaufen: Ein pers. Besuch beim Sachbearbeiter im Amt und dort etwas auf die Tränendrüse gedrückt. Der gute Mann hatte Mitleid (er hat mir sogar noch Tipps zum ausfüllen gegeben), und hat nach Rücksprache mit seinem Chef die Pfändungsverfügung wieder aufgehoben.
Das Ende vom Lied: Ich habe eine Erstattung bekommen und keinerlei Zuschläge o.ä. zahlen müssen… (auch Beamte können menschlich sein… *g*)

Vanessa??? (o. T.)

-)

Sorry…
…soll nicht wieder vorkommen… *g*

Aber Namen sind doch eh Schall und Rauch…

Kann ich die Erklärung jetzt noch einreichen?

Wenn Du nicht verpflichtet warst eine ESt-E abzugeben, hast Du noch Zeit bis 31.12.2000!
Warst Du verpflichtet, mußt Du sie sowieso noch abgeben.

Muß ich mit „Bußgeld“ o.ä. rechnen?

Bußgeld gibt es nur, wenn eine Steuerordnungswidrigkeit vorliegt. Das käme dann auf die Höhe Deiner Nachzahlung an, ob sich die Steufa damit beschäftigt.

Wenn Du verpflichtest warst, eine ESt-E einzureichen, können Verspätungszuschläge (auch bei erstattung) festgesetzt werden.

Was es (noch) nicht gibt, sind Säumniszuschläge, denn diese sind erst verwirkt, wenn Du eine festgesetzte Zahlung verspätet leistest.

Muß das jetzt über den StB gehen?

Nein, der kann Dir auch nicht mehr gegen die Zuschläge helfen.
Alles weitere, mußt Du selbst einschätzen.

LG

C.h.

@ chaoshexe
Dein Steuerslang verrät Deine Herkunft :wink:

Autsch! @TessaVance
Dein Bemühen, in allenmöglichen Brettern Deine Hilfe anzubieten ist lobenswert aber Deine Beiträge zu Steuerfragen lassen erkennen, daß Du nicht vom Fach bist. Zumindest solltest Du dies in Deinen Beiträgen erwähnen. Deine Antwort auf die gestellte Frage hier verunsichert den Fragenden vermutlich nur und ist zudem unpräzise. Die chaoshexe hat die richtige Antwort gegeben. Nichts für ungut.

Raúl Rivaldo

Was war denn an Tessas Antwort falsch oder mißverständlich? Und ein kurzer Blick in die Visitenkarte zeigt auch den Backround der Antwortenden…
Nichts gegen Standesehre, aber Dein Statement finde ich ziemlich überflüssig. Wer hier Fragen stellt muß immer damit rechnen, daß auch „Laien“ antworten…

Gruß Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wer Steuererklärungen macht, sollte immer daran denken, auch Apotheken Belege abzugeben.
Sollte die Steuererklärung mal nicht rechtzeitig abgegeben werden, schreibt man eine Begründung und Entschuldigt sich dafür. Manchmal dauert es eben mit den Unterlagen etwas länger.
Somit sieht man dann auch von einer Strafe ab.

Hallo Stefan,

Was war denn an Tessas Antwort falsch oder mißverständlich?

Die chaoshexe hat eigentlich schon alles gesagt.
1)
Für die verspätete Abgabe einer Steuererklärung fallen keine Säumniszuschläge an.
2)
Ohne zu wissen, ob ein Steuerzahler nach § 46 EStG bzw. § 56 EStDV zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist, finde ich es nicht angebracht, Schreckensszenarien (Steuerschätzung und Vollstreckung) zu zeichnen. Dies trägt nur zur eigenen Beweihräucherung und zur Verunsicherung des Fragenden bei.

Und ein kurzer Blick in die Visitenkarte zeigt auch den
Backround der Antwortenden…

Dann sag mir mal den background von TessaVance!

Nichts gegen Standesehre, aber Dein Statement finde ich
ziemlich überflüssig. Wer hier Fragen stellt muß immer damit
rechnen, daß auch „Laien“ antworten…

Wer lesen kann, gewinnt. In meinem Statement hatte ich bereits zum Ausdruck gebracht, daß gegen Beiträge von Laien nichts einzuwenden ist, wenn sie sich entsprechend „outen“, um die Qualität der Antwort einstufen zu können. Ansonsten heißt dieser Ort meines Wissens „Experten-Forum“.
Mit Standesehre hat das nichts zu tun. Es geht nur darum, daß zu einem sensiblen und komplizierten Bereich wie dem Steuerrecht keine Postings aus dem Bauch heraus erfolgen sollten. Was hilft das dem Ratsuchenden? Im rechtlichen Bereich sind präzise Auskünfte gefragt. Wer nicht genau Bescheid weiß, sollte das auch sagen und dieses Forum nicht als persönliche Plattform benutzen. Offenbar haben wir da unterschiedliche Ansichten.

Saludos,
Raúl

Lieber Stefan,

ich bin wirklich gerührt, daß Du so wehement für mich eintrittst. Es ist zwar keinesfalls nötig - sprich: ich kann mich sehr wohl selbst gegen überhebliche Meinungen wehren - trotzdem finde ich es klasse.

Übrigens: hast Du irgendwo einen Hinweis darauf entdecken können, daß es sich hier um ein Steuerberatungsforum handelt?

Wer hier Fragen stellt muß immer damit
rechnen, daß auch „Laien“ antworten…

In dieser Hinsicht nehme ich „Laie“ relativ locker (schließlich bin ich keine Steuerberaterin oder ähnliches), in den Brettern „Medizin“ oder „Recht“ würde ich es Dir schon gewaltig übelnehmen. :smile:

So long

Tessa

So nicht, Cherie…
Hallo Raúl,

jetzt tue ich etwas, was ich eigentlich niemals machen wollte:
ich verweise auf die Sternchen. Ergo kann ich - obwohl ich eine Frau und eine Ausländerin bin - nicht gaaaanz so bescheuert sein, wie Du zu glauben scheinst.

Dein Bemühen, in allenmöglichen Brettern Deine Hilfe
anzubieten ist lobenswert aber Deine Beiträge zu Steuerfragen
lassen erkennen, daß Du nicht vom Fach bist.

Laß mich bitte Folgendes klarstellen:

  1. Ich brauche von Dir keine Elogen auf meine Leistungen in „allenmöglichen Brettern“
  2. Nur allzugerne würde ich das Posting sehen, in dem in behauptet habe, DIE Koryphäe für Steuerrecht zu sein.

Zumindest
solltest Du dies in Deinen Beiträgen erwähnen.

Warum sollte ich?! Ich habe niemals behauptet, Steuerexpertin zu sein. Mehr noch: Im Gegensatz zu anderen „Experten“ war ich sogar so fair, bis auf ein abgebrochenes (deutsches) BWL- und ein abgeschlossenes (ausländisches) Informatik- und PR-Studium meine Berufserfahrung ziemlich komplett offenzulegen.

Deine Antwort
auf die gestellte Frage hier verunsichert den Fragenden
vermutlich nur und ist zudem unpräzise.

Hältst Du „vermutlich verunsichern“ etwa für präzise?
Nun ja, wenn jemand nicht einmal weiß, ob er zur Abgabe von ESt-Erklärung verpflichtet ist respective wann er diese abzugeben hat, dann kann ich auch nichts machen.

Die chaoshexe hat die richtige Antwort gegeben.

Auch in diesem Zusammenhang habe ich nichts Gegenteiliges behauptet.

Allerdings verbitte ich mir künftig Postings unterhalb der „Gürtellinie“.

Ciao

Tessa
*die durchaus zwischen den Zeilen lesen kann*

hi stefan,

ich schreibe ja auch öfters hier im forum, aber wenn ich was definitiv nicht weiss oder nur vage, dann lasse ich es oder schreibe „unter mitberücksichtigung der anderen beitraege“
tessa hat geschrieben, das eine nichtabgabe folgen haben kann, das ist schlichtweg falsch! richtig erkannt von raul, denn wer nicht aufgefordert wird und unter § 46 EStG fällt, braucht nix zu machen.

nicht nur §§ 25ff. lesen, sondern auch in den hinteren §§§.

übrigens, war auch ein anderer beitrag von tessa weiter oben falsch (wurde bereits drauf hingwiesen) - das mit der versteuerten kfz-gestellung durch den AG und der frage ob trotzdem 70pf. für fahrten zw. wohnung und arbeit!

ich würde mich übrigens freuen, wenn auch auf meine fehler hinweise kommen, nicht nur insgeheim gedacht wird: „showbear, das ist doch der, der immer unsinn schreibt…“

danke und gruss

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich kann mich sehr wohl selbst gegen überhebliche Meinungen wehren

Du bist nicht kritikfähig liebe TessaVance.

In dieser Hinsicht nehme ich „Laie“ relativ locker

Ja, zu Lasten des Fragenden. Er wird’s Dir danken.

Raúl

Hi Tessa,

jetzt tue ich etwas, was ich eigentlich niemals machen wollte:
ich verweise auf die Sternchen. Ergo kann ich - obwohl ich
eine Frau und eine Ausländerin bin - nicht gaaaanz so
bescheuert sein, wie Du zu glauben scheinst.

Ich möchte Dir jetzt keinesfalls das folgende unterstellen; ich möchte nur auf die Möglichkeit hinweisen!

Wenn sich jemand mit X verschiedenen eMail-Addis hier anmeldet, kann er sich täglich X Sternchen auf jedes seiner Postings geben.
Dabei muß nur jedesmal Cache geleert, cookies gelöscht etc. werden, dann gibt es keinen Hinweis auf den Nutzer. In einer Firma mit mehreren PC geht das noch praktischer. Dazu dann noch ein paar Freunde und …

Also komm nicht mit Sternchen und Qualität - eher noch Quantität.
Daß die sterne das Niveau der beiträge angehoben haben, kann man auch net behaupten, aber die Diskussion ist durch…

Warum sollte ich?! Ich habe niemals behauptet, Steuerexpertin
zu sein. Mehr noch: Im Gegensatz zu anderen „Experten“ war ich
sogar so fair, bis auf ein abgebrochenes (deutsches) BWL- und
ein abgeschlossenes (ausländisches) Informatik- und PR-Studium
meine Berufserfahrung ziemlich komplett offenzulegen.

Akademische Grade, Titel, Zeugnisse etc. sind nur Schall und Rauch… sagt mir doch nix über das was derjenige im Kopf hat.
Hier postet auch eine Juristin im „Recht“ ziemlich veraltertes Recht, also nützt die Angabe auf der Vika dem Frager nix.

LG

C.h.

ay carita mía
Hola TessaVance,

Offenbar haben wir unterschiedliche Auffassungen zu dem Ort, der sich „Experten-Forum“ nennt. Der eine sieht es als solches, der andere als Selbstdarstellungsplattform. Sea lo que sea.

Saludos,
Raúl

Tabula Rasa
Also erst mal vielen Dank den vielen bemühten Helfern.

Wer hier fragt sollte sich durchaus bewußt sein, daß er auch mal falsche Antworten bekommen kann. Ich würde mich nie drauf verlassen, bin aber dennoch froh, daß ih zumindest eine grobe Ahnung bekomme, die ich sonst nicht hätte. Ich muß dann für mich entscheiden, ob mir diese Ahnung reicht oder ob ich mir Gewißheit verschaffen will.
Den einzigen Anspruch,den man an die Helfer stellen darf, ist, daß sie nah bestem Wissen und Gewissen antworten - basta

Gruß, Tobias

Hi Tessa

jetzt tue ich etwas, was ich eigentlich niemals machen wollte:
ich verweise auf die Sternchen. Ergo kann ich - obwohl ich
eine Frau und eine Ausländerin bin - nicht gaaaanz so
bescheuert sein, wie Du zu glauben scheinst.

Entschuldige, dies soll absolut kein persönlicher Angriff werden,
aber den kausalen Zusammenhang zwischen

  • Sternchen
  • Ausländerin
  • Frau
    kann ich nun wirklich in diesem Zusammenhang nicht erkennen.
    Also - was soll’s?

Das Du nicht vom Fach bist hat Dir niemand angelastet.
Das Du eine Frau bist auch nicht.
Und auch nicht, daß Du eine Ausländerin bist.

Und zu den Bewertungspunkten haben andere sich schon geäußert.

Da frage ich mich also - was soll der Hinweis?

Warum sollte ich?! Ich habe niemals behauptet, Steuerexpertin
zu sein. Mehr noch: Im Gegensatz zu anderen „Experten“ war ich
sogar so fair, bis auf ein abgebrochenes (deutsches) BWL- und
ein abgeschlossenes (ausländisches) Informatik- und PR-Studium
meine Berufserfahrung ziemlich komplett offenzulegen.

Hm, wenn ich mir Deine Vita so anschaue sehe ich da eine
Ausbildung zur Krankenschwester und eine freiberufliche
Tätigkeit bei einem Notar und RA.
Somit könnte man über die Definition „ziemlich komplett“ sogar
noch ne Runde streiten. :wink:

Btw - warum hast Du Deine Vita geändert?

Gruß, masc

Vita geändert???!!!
Hi masc,

Btw - warum hast Du Deine Vita geändert?

Inwiefern geändert? *grübel* Ich habe lediglich eine Kleinigkeit in Form von Pferden und Katzen hinzugefügt; meinst Du das?

So long

Tessa