Jetzt Steuer für 98?

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Nov 2000

Kann ich die Erklärung jetzt noch einreichen?
Muß ich mit "Bußgeld" o.ä. rechnen?
Muß das jetzt über den StB gehen?

Danke für Tips, Tobias

22 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Jetzt Steuer für 98?

    Hi Tobias, Kann ich die Erklärung jetzt noch einreichen?
    Du kannst nicht nur, Du solltest und zwar umgehend. Wenn Du die Geschichte schleifen läßt, flattert Dir irgendwann ein geschätzter Steuerbescheid ins Haus und dann hast Du den Salat. Wenn Du keinen Einspruch erhebst und nicht zahlst, wird die Vollstreckungsmaschinerie in Gang gesetzt und das bedeutet weitere Kosten und schlimmstenfalls die Pfändung Deines Gehalts bzw. bei Firmen eine Lahmlegung (=Pfändung) des Kontos. Muß ich mit "Bußgeld" o.ä. rechnen?
    Das nun nicht, aber evtl. mit Säumniszuschlägen. Muß das jetzt über den StB gehen?
    Wir leben in einem freien Land, deswegen steht es Dir natürlich frei, ob Du nun einen StB bemühst oder die Erklärungen selbst machst.

    So long

    Tessa

    • Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
      Re^2: Jetzt Steuer für 98?

      Hi Tobias, hi Vanessa,

      was Vanessa gesagt hat ist völlig richtig, ich möchte da aber noch was aus eigener Erfahrung beisteuern:
      Ich hatte meine Steuererklärung für 1991 (!) nicht gemacht. Die gelegentlichen "freundlichen" Aufforderungen/Erinnerungen des Finanzamts habe ich schlichtweg über Jahre ignoriert. 1996 war es dann soweit: dem Finanzamt wurde es zu bunt (ja, ja, ich weiß...die hatten recht. Darüber braucht mich heute keiner mehr belehren), und mein Einkommen (und damit meine Steuerschuld) wurde kurzerhand geschätzt. Anschließend ging eine Pfändungsverfügung an meine Bank, und die konnte nicht anders, als erst mal mein Konto zu sperren. Da stand ich nun von einem Tag auf den anderen ohne jede Kohle da!!!
      Die Sache ist dann noch glimpflich abgelaufen: Ein pers. Besuch beim Sachbearbeiter im Amt und dort etwas auf die Tränendrüse gedrückt. Der gute Mann hatte Mitleid (er hat mir sogar noch Tipps zum ausfüllen gegeben), und hat nach Rücksprache mit seinem Chef die Pfändungsverfügung wieder aufgehoben.
      Das Ende vom Lied: Ich habe eine Erstattung bekommen und keinerlei Zuschläge o.ä. zahlen müssen... (auch Beamte können menschlich sein... *g*)

      • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
        Vanessa??? (o. T.)

        -)

        • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
          Sorry...

          ...soll nicht wieder vorkommen... *g*

          Aber Namen sind doch eh Schall und Rauch...

    • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
      Autsch! @TessaVance

      Dein Bemühen, in allenmöglichen Brettern Deine Hilfe anzubieten ist lobenswert aber Deine Beiträge zu Steuerfragen lassen erkennen, daß Du nicht vom Fach bist. Zumindest solltest Du dies in Deinen Beiträgen erwähnen. Deine Antwort auf die gestellte Frage hier verunsichert den Fragenden vermutlich nur und ist zudem unpräzise. Die chaoshexe hat die richtige Antwort gegeben. Nichts für ungut.

      Raúl Rivaldo

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re: Autsch! @TessaVance

        Was war denn an Tessas Antwort falsch oder mißverständlich? Und ein kurzer Blick in die Visitenkarte zeigt auch den Backround der Antwortenden...
        Nichts gegen Standesehre, aber Dein Statement finde ich ziemlich überflüssig. Wer hier Fragen stellt muß immer damit rechnen, daß auch "Laien" antworten...

        Gruß Stefan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^2: Autsch! @TessaVance

          Lieber Stefan,

          ich bin wirklich gerührt, daß Du so wehement für mich eintrittst. Es ist zwar keinesfalls nötig - sprich: ich kann mich sehr wohl selbst gegen überhebliche Meinungen wehren - trotzdem finde ich es klasse.

          Übrigens: hast Du irgendwo einen Hinweis darauf entdecken können, daß es sich hier um ein Steuerberatungsforum handelt? Wer hier Fragen stellt muß immer damit
          rechnen, daß auch "Laien" antworten...
          In dieser Hinsicht nehme ich "Laie" relativ locker (schließlich bin ich keine Steuerberaterin oder ähnliches), in den Brettern "Medizin" oder "Recht" würde ich es Dir schon gewaltig übelnehmen. :-)

          So long

          Tessa

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^3: Autsch! @TessaVance

            Hallo, ich kann mich sehr wohl selbst gegen überhebliche Meinungen wehren
            Du bist nicht kritikfähig liebe TessaVance. In dieser Hinsicht nehme ich "Laie" relativ locker
            Ja, zu Lasten des Fragenden. Er wird's Dir danken.

            Raúl

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^2: Autsch! @TessaVance

          hi stefan,

          ich schreibe ja auch öfters hier im forum, aber wenn ich was definitiv nicht weiss oder nur vage, dann lasse ich es oder schreibe "unter mitberücksichtigung der anderen beitraege"
          tessa hat geschrieben, das eine nichtabgabe folgen haben kann, das ist schlichtweg falsch! richtig erkannt von raul, denn wer nicht aufgefordert wird und unter § 46 EStG fällt, braucht nix zu machen.

          nicht nur §§ 25ff. lesen, sondern auch in den hinteren §§§.

          übrigens, war auch ein anderer beitrag von tessa weiter oben falsch (wurde bereits drauf hingwiesen) - das mit der versteuerten kfz-gestellung durch den AG und der frage ob trotzdem 70pf. für fahrten zw. wohnung und arbeit!

          ich würde mich übrigens freuen, wenn auch auf meine fehler hinweise kommen, nicht nur insgeheim gedacht wird: "showbear, das ist doch der, der immer unsinn schreibt..."

          danke und gruss


          shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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