Vorabzug Kinderbetreuung?

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Dez 2007

Hallo,

meines Wissens sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.
Darunter zählt auch die Kinderbetreuung.
Ist es möglich fixe Kosten bereits vor der Steuererklärung geltend zu machen und die monatliche Steuerlast dadurch zu senken?
Z.B. fixe Kosten für ein Au Pair á 260 € (laut Rechtsgrundlage Pflichttaschengeld an Au Pair) oder fixe Kindergartenkosten etc.?

Gruß
Manus

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Vorabzug Kinderbetreuung?

    Vorsicht: Kinderbetreuungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es zusätzlich noch eine Steuerermäßigung. Beides hat also nichts miteinander zu tun, bzw. schließt sich im Gesetz aus.
    Eine Gemeinsamkeit besteht dahingehend, dass es für beides keinen Vorwegabzug gibt. Dies ist aber nicht falsch zu verstehen, da Mann und Frau auch gemeinsam Eltern sind.

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