Freistellungsauftrag überflüssig?

Hallo,

sehe ich es richtig, daß der Freistellungsauftrag vorrangig dazu dient, die Kapitalerträge des laufenden Jahres sofort bei Zugang steuerfrei zu stellen und nicht erst später via Steuererklärung sich die zu viel gezahlte Steuer zurückholen zu müssen, so daß ggf. gar keine Einkommensteuererklärung fällig wird?

Sprich: Wenn keine Freistellungsaufträge erteilt worden sind, wird dann später bei der Einkommensteuer diejenigen Kapitalerträge, die unterhalb des theoretischen Freibetrages liegen, nicht versteuert, und der (darüberhinausgehende) Rest dann mit dem persönlichen Steuersatz?

Viele Grüße
Winter

sehe ich es richtig, daß der Freistellungsauftrag vorrangig

Ja.

Sprich: Wenn keine Freistellungsaufträge erteilt worden sind,
wird dann später bei der Einkommensteuer diejenigen
Kapitalerträge, die unterhalb des theoretischen Freibetrages
liegen, nicht versteuert, und der (darüberhinausgehende) Rest
dann mit dem persönlichen Steuersatz?

Nein, wenn kein FSA vorliegt, wird die Zinszahlung um die Quellensteuer gekürzt. Bei der anschließenden Steuererklärung werden die Zinseinnahmen deklariert, mit dem persönlichen Steuersatz besteuert und evt. eine Erstattung oder Nachforderung vorgenommen.

Der FSA dient primär dazu, den Quellensteuerabzug zu vermeiden, wenn man weniger Steuer auf die Kapitalerträge zahlen muß, als die 30 % (stimmt der Steuersatz noch ?).

grübel
Hallo

Der FSA dient primär dazu, den Quellensteuerabzug zu
vermeiden, wenn man weniger Steuer auf die Kapitalerträge
zahlen muß, als die 30 % (stimmt der Steuersatz noch ?).

grübel, irgendwie verstehe ich den Satz nicht. Helf mir mal .:smile:)

Also der FSA dient ja nur dazu diesen Betrag sozusagen steuerfrei zu stellen.
Das ist erstmal unabhängig von dem persönlichen Steuersatz , besser gesagt Grenzsteuersatz.

Gruss
Börsenfan

Jede natürliche Person hat Anspruch auf den Sparerfreibetrag und bezahlt auf die Einnahmen keine Einkommensteuer. Der Freistellungsauftrag dient dazu diese Einkünfte direkt an der Quelle vom Steuerabzug freizustellen.

Als Steuererklärender ist der Freistellungsauftrag eigentlich unnötig, weil man die Steuer die man bezahlt hat (Auch die die man zu viel bezahlt hat) angerechnet bekommt.

Jörg