Kann ein Gewerbetreibender von einer Privatperson bei ebay Waren erwerben und diese Ausgaben dann beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen? Welche Dokumente werden dann benötigt, die Privatperson stellt ja keine Rechnung aus. Vielen Dank für Ihre Antworten.
Servus,
hier hat der Überschussrechner einen erheblichen Vorteil gegenüber dem bilanzierenden Kaufmann, weil er seine Betriebsausgaben bloß „glaubhaft machen“ muss, während der Kaufmann seine Aufwendungen belegmäßig nachweisen muss.
Für dieses „Glaubhaftmachen“ kann alles verwendet werden, was nachvollziehbar, eindeutig und plausibel ist - jeglicher Schriftverkehr mit dem Verkäufer und ein Beleg zur Zahlung reichen schon aus, wenn das alles zusammenpasst; ggf. auch Screenshots und dergleichen.
Schöne Grüße
MM