also nach der definition im UStG fällt die „mehrwertsteuer“ sehr haeufig an.
der grundfall knüpft an folgende sachverhalte
ein unternehmer
erbringt eine leistung
im inland
gegen entgelt
leistung = lieferung o. sonstige leistung (hierzu §3 UStG)
inland = deutschland
entgelt = nettopreis o. auch tausch!
es gibt aber viele feinheiten, so die inner EU warenlieferungen, die Ausfuhrlieferungen ins NICHT EU land.
ausserdem kennt das UStG einen dicken §4 mit ust-befreiungen
(z.b. wohnungsvermietung, ärzte usw.)
dann gibt es noch einen ermäßigten satz (7% für lebensmittel, buecher usw.)
mehrwertsteuer heisst die ganze eigentlich nicht mehr, man spricht von der Umsatzsteuer, vor (ich glaube 40 jahren oder so) hiess das ganze noch mehrwertsteuergesetz, das hat aber was mit der mehrfachbesteuerung zu tun, die nun für unternehmer wegfällt.
geschichtlich gibts die USt schon sehr lange, grob seit dem mittelalter und sehr ähnlich wie nun schon seit ende des 19.jhd.
soweit die neugier befriedigt?
guck doch einfach mal in ein UStG rein…
wozu wolltest du es wissen?
shob
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ich denke ich muss dass wissen (von wollen kann keine rede sein), damit ich ordentliche rechnungen schreiben kann, wenn ich denn meine programmier-leistungen irgendwann regulaer als „leistung gg. entgelt“ erbringen will…
Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Besteuerungssystematik als Mehrwertsteuer bezeichnet, weil an dem jeweiligen Unternehmer (grundsätzlich) nur der Umsatzsteuerbetrag hängenbleibt, der auf den erzielten Mehrwert (Gewinn) entfällt. Natürlich existieren zahlreiche Ausnahmen…
z. B. Einzelhändler:
Wareneinkauf beim Großhändler für
1.000 DM + 160 DM USt 16%
Verkauf an Endverbraucher für
1.500 DM + 240 DM USt 16%
Der Unternehmer kann die bezahlten 160 DM USt (sog. Vorsteuer) von der vereinnahmten USt von 240 DM abziehen. Per Saldo muß er daher nur 80 DM USt an das Finanzamt zahlen. Das sind genau die 16% USt, die auf den erzielten Mehrwert von (1.500-1.000) 500 DM entfallen. Alles klar?!
ich denke ich muss dass wissen (von wollen kann keine rede
sein), damit ich ordentliche rechnungen schreiben kann, wenn
ich denn meine programmier-leistungen irgendwann regulaer als
„leistung gg. entgelt“ erbringen will…
Wenn Du bloss nebenbei ein bißchen programmierst (nebenbei heisst unter 25 TDM Jahresumsatz),dann brauchst Du Dich mit der USt nicht zu befassen. Es gibt nämlich die sogenannte Kleinunternehmerregelung.
Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine USt ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen. Sie dürfen aber die genannte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Für eine genaue Beratung wäre das Forum hier allerdings kein guter Platz. Da solltest Du Dich mal nach jemand umsehen, der sich damit auskennt.
hallo jens (übrigens kenn ich auch einen jens mildner… woher kommst du?)
nicht ganz richtig:
der kleinunternehmer hat folgende grenzen n. UStG
Die für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz
im vorangegangenen Kalenderjahr 32.500 DM nicht überstiegen hat und
UND
im laufenden Kalenderjahr 100.000 DM nicht übersteigen wird.
25.000,- galt bis 1995!!!
gruss
showbear
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