Besteuerung der Tchibo-Bahntickets

A ist Gewerbetreibender und ist umsatzsteuerpflichtig. Zum Zwecke des Weiterverkaufs hat er Tchibo-Bahntickets erworben. Tchibo weist die Umsatzsteuer auf den Kassenbons mit 0% aus, wenn man die Tickets öffnet sieht man aber, dass die Bahn 19% Umsatzsteuer auf den Betrag von 58 EUR für den Monat Dezember quittiert hat. Auf dem Kassenzettel steht nicht, dass die Tickets im Namen und Rechnung der Deutsche Bahn AG verkauft werden.

Frage:

Muss A auf den kompletten Umsatz, den er mit diesen Tickets machen wird, die Umsatzsteuer abführen?

Auf einen Betrag von 58 EUR ist die Steuer ja bereits entrichtet, jedoch kann A den Beleg von der Bahn nicht zu seinen Unterlagen nehmen, weil er die Tickets ja an die Kunden schicken muss. Ihm bleiben somit nur noch die Kassenzettel von Tchibo, wo 0% Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Damit ist ein Vorsteuerabzug wahrscheinlich undenkbar?

Danke für Ihre Meinungen.

Hi,

das soll wohl die Fortsetzung zu folgendem Thread sein
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
wobei die Frage wirklich noch nicht gelöst war, soweit ich sehe :wink:

Dazu ist das BMF Schreiben vom 28.2.2001 ergangen
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_372/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_372/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/umsatzsteuer/035.html)

Der Zwischenunternehmer hat aus dem Bahnticket keinen Vorsteuerabzug, da es sich nicht um eine Leistung an sein Unternehmen handelt und er darf auch nicht eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellen, damit der Schlusserwerber und tatsächliche Bahnreisende nur einmal den Vorsteuerabzug hat (aus dem Ticket selbst). Für ein Mehrentgelt schuldet er m.E. aber Umsatzsteuer. Sowas sollte auch mit der Umsatzsteuerstelle des zuständigen Finanzamts abgeklärt werden.

Schöne Grüße
C.

Hi Cirwalda,

das soll wohl die Fortsetzung zu folgendem Thread sein
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
wobei die Frage wirklich noch nicht gelöst war, soweit ich
sehe :wink:

Deswegen habe ich mir erlaubt, einen neuen Thread zu eröffnen :smile:

Dazu ist das BMF Schreiben vom 28.2.2001 ergangen
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_372/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_372/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/umsatzsteuer/035.html)

Vielen Dank!

Der Zwischenunternehmer hat aus dem Bahnticket keinen
Vorsteuerabzug, da es sich nicht um eine Leistung an sein
Unternehmen handelt und er darf auch nicht eine Rechnung mit
gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellen, damit der
Schlusserwerber und tatsächliche Bahnreisende nur einmal den
Vorsteuerabzug hat (aus dem Ticket selbst). Für ein
Mehrentgelt schuldet er m.E. aber Umsatzsteuer. Sowas sollte
auch mit der Umsatzsteuerstelle des zuständigen Finanzamts
abgeklärt werden.

Danke für den Tipp.

Ich habe übrigens auch bei frag-einen-anwalt.de eingestellt und für die nicht richtige Beantwortung 20 EUR bezahlt. Es lebe w-w-w-!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-werden-die-Tchib…

Ich denke hier liegen Kommissionsgeschäft vor, weil Dienstleistungen nicht gehandelt werden können wie Waren. Von Tchibo liegt dann eine Verkaufskommission vor, die mit der Bahn abgerechnet wird. Der Endabnehmer schaltet wiederum einen Einkaufskommissionär ein. Diese Einkaufskommission wird dann mit dem Endabnehmer abgerechnet und unterliegt der USt (die Provision). Da die Dienstleistungkommission im Gesetz unmittelbat aus den Warenkommissiongeschäften hergeleitet wurde, muss es m.E. auch Verkaufs- und Einkaufsdienstleistungskommissionsgeschäfte geben.

Das Ergebnis hatte Cirwalda schon klar gemacht, die Rechnungen erscheinen deshalb etwas exotisch, weil jeweils Einkaufs- und Verkaufskommissionäre eingeschaltet werden, die untereinander keine Geschäftsbeziehung eingehen.