Können Unfallkosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, wenn nicht der direkte Weg von der Arbeitsstätte nach Hause genommen wurde, sondern ein Umweg, um die Kinder von der Tagesmutter abzuholen?
Gibt es entsprechende Urteile, die angeführt werden können bei einem Einspruch?
Hi,
Können Unfallkosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht
werden, wenn nicht der direkte Weg von der Arbeitsstätte nach
Hause genommen wurde, sondern ein Umweg, um die Kinder von der
Tagesmutter abzuholen?
nein
Gibt es entsprechende Urteile, die angeführt werden können bei
einem Einspruch?
http://www.rechtsanwalt.com/192.11278_urteil_strasse…
neuere Rechtsprechung:
Dieses Urteil wurde indirekt durch den BFH Beschluss vom 24.08.2000 - VI B 138/00 (NV) bestätigt, da die Nichtzulassungsbeschwerde nicht angenommen wurde.
Schöne Grüße
C.