[EÜR] Bewirtungskosten Belege unterschreiben

Hallo,

mal eine Frage zu einer ziemlich nervigen Problemstellung hinsichtlich Bewirtungsbelegben:

Einmal angenommen eine Person A ist Freiberufler. In seiner EÜR hat er auch Bewirtungskosten gewinnmindernd geltend gemacht. Ergänzend zu den maschinellen Belegen der Gaststätten,die bei Beträgen über 150€ auch um seine eigene Anschrift vom Wirt gegengezeichnet ergänzt waren, hat er die üblichen Vordrucke „Bewirtungskostenbelege“ (Zweckform 745) ausgefüllt (Datum, Ort, Teilnehmer, Anlass, Höhe der Gesamtaufwendungen).

Jedoch hat er diese zusätzlichen Angaben nicht nochmals mit Angabe von Ort und Datum der Ausfüllung sowie seiner Unterschrift versehen.

Weiter angenommen, das Finanzamt stellt sich nun auf den Standpunkt, damit seien die Aufzeichnungen nicht verwertbar, weil durch die fehlende Unterschrift gar kein akzeptabler Beleg bestanden habe. Ein Abzug der Bewirtungskosten wird vollumfänglich verneint. Da kein Beleg bestanden habe, könne der Mangel auch nicht durch nachträgliche Unterzeichnung behoben werden, denn dann gelte der Beleg erst als zum Zeitpunkt der Unterschrift erstellt und damit sei die Aufzeichnung ja nicht mehr „zeitnah“.

Ist das korrekt, ist die Unterschrift wirklich zwingend nötig? Und wenn ja, ist es dann wirklich nicht möglich, wenn der Steuerpflichtige ja alle anderen Daten ausgefüllt hat und sich anhand der Aufzeichnungen noch sehr gut an die Bewirtungen, ihre Teilnehmer und die Anlässe erinnern kann, die Unterzeichnung nachzuholen?

Ich habe da ein BFH-Urteil vom 13.7.1994 (I R 128/93, I R 130/93) BStBl. 1994 II S. 894 gefunden, das genau dies ausschließt - aber in den vergangenen 13 Jahren könnte sich ja die Rechtsprechung geändert haben?

Über jegliche Tipps und Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

PS: Tenor des alten Urteils:

Eine Ergänzung des amtlich vorgeschriebenen Bewirtungsvordrucks gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG 1985/1987 setzt voraus, daß ein ergänzungsbedürftiger Vordruck bereits existierte. Das ist nicht der Fall, wenn im Vordruck zunächst jegliche Eintragungen fehlten oder der Vordruck nicht unterschrieben war.

Keine Pflicht Bewirtungsbelege zu unterschreiben!
Hi !

Das Einkommensteuergesetz sieht für bestimmte Kostenpositionen eine verschärfte Nachweispflicht vor, da bei diesen Aufwendungen zum Teil auch private Bereiche tangiert werden. Eine solche Kostengruppe stellt regelmäßig die Ernährung dar.
Wir finden daher im § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG folgendes:

(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
2. Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent (bis 31.12.2003: 80 vom Hundert) der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. 2Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. 3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen"

Eine Unterschrift sieht das Gesetz somit nicht als Pflichtangabe für Bewirtungsrechnungen vor.

Auch R 4.10 Absatz 8 der Einkommensteuer-Richtlinien sieht keine Unterschrift unter den Bewirtungsbelegen vor. Da aber das Gesetz und die Richtlinie die für die Verwaltung bindenden Vorschriften sind, sollte wohl eher mal angefragt werden, woher denn das Erfordernis der Unterschrift stammt, wenn es weder der Gesetzgeber noch der Dienstherr einfordern?

BARUL76

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Generelle Pflicht für Unterschrift unter Angaben?
Hallo Barul,

danke für Deine Antwort!

Dort kann man es tatsächlich nicht entnehmen. Ist das FA somit auf dem Holzweg - aber wieso sieht dann auch das BFH-Urteil das vor…

Habe beim Googlen auch einen Tipp vom „Konz-Team“ gefunden:

Unter http://www.konz-steuertipps.de/forum/posts/list/468… schreibt man dort zu einem ganz analogen Problem:

Da das Gesetz „Angaben des Steuerpflichtigen“ fordert, muss er
durch seine Unterschrift dokumentieren, daß es sich um eine von
ihm autorisierte Erklärung handelt."

Leider ist auch nicht angegeben, woher diese Pflicht stammen soll.

Könnte es irgendwo anders eine Rechtsnorm geben, die generell bei Erklärungen des Steuerpflichtigen eine Unterschrift vorsieht? Dementsprechend müssten dann ja aber eigentlich auch Listen wie Reisekosten-Aufstellungen nach km-Pauschalen, Fahrtenbücher, Eigenbelege etc. unterzeichnet sein?

Viele Grüße
Frank

Bewirtung Unterschrift
Hi,

Der Konz ist wirklich keine diskutable Quelle…

Nach dem BFH Urteil vom 15.01.1998 - IV R 81/96, BStBl II 1998, 263, ist die Unterschrift des Steuerbürgers erforderlich.

Da das Urteil nur kostenpflichtig im Internet zu finden ist, habe ich ein Zitat rausgesucht:
http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_07…

Schöne Grüße
C.

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Hi Cirwalda,

danke für Deine Antwort und den Link!

Das scheint ja auch die Konz-Quelle gewesen zu sein:

Fehlt die Unterschrift des Steuerpflichtigen, so fehlt es an
einer „schriftlichen Angabe des Steuerpflichtigen“ im Sinne des
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 15.01.1998
IV R 817, BStBl II 1998, 263).

Offenbar ist es auch das, worauf sich das FA berufen mag:

Die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG geforderten Angaben
müssen zeitnah erstellt werden (vgl. Schmidt/Heinicke, a. a. O.,
§ 4 EStG Rz. 554). Die Erstellung ist nicht nachholbar, jedenfalls
nicht nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als einem Jahr nach der
Bewirtung (vgl. BFH-Urteile vom 31.07.1990 I R 62/88, BStBl II 1991,
28 und vom 25.03.1988 III R 96/85, BStBl II 1988, 655).

Allerdings ist es schon ein starkes Stück, das Nachholen der Unterschrift hier nicht zu gestatten - schließlich sind ja die anderen Angaben zeitnah erfasst worden und somit kann man nicht davon ausgehen, dass nach 1 Jahr hier das Gedächtnis versagt haben könnte.

Doch einen Referenz.Fall, bei dem nur die Unterschrift vergessen wurde, gibt es wohl noch nicht…

Viele Grüße
Frank