Einnahmen-Überschußrechnung
Von: , Frage gestellt am Di, 1. Jan 2008
Hallo, wie schaut es mit der EÜR aus?
habe da verschiedene dinge gelesen. entweder reicht man bei finanzamt eine in excel erstellte liste ein oder einen vordruck vom FA? wie ist es nun richtig? kann man die EÜR so abgeben oder nur in verbindung mit der einkommensteuererklärung? diese hab ich die jahre privat gemacht und erst später abgegeben. geht das jetzt auch als kleingründer?? kann man das in verbindung mit der priv. einkommensteuererklärung abgeben??
danke für die hilfe und noch ein schönes neues jahr!!
habe da verschiedene dinge gelesen. entweder reicht man bei finanzamt eine in excel erstellte liste ein oder einen vordruck vom FA? wie ist es nun richtig? kann man die EÜR so abgeben oder nur in verbindung mit der einkommensteuererklärung? diese hab ich die jahre privat gemacht und erst später abgegeben. geht das jetzt auch als kleingründer?? kann man das in verbindung mit der priv. einkommensteuererklärung abgeben??
danke für die hilfe und noch ein schönes neues jahr!!
