Hallo,
Die neue Reglung zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers („Mittelpunkt der
beruflichen Tätigkeit“) …gilt die sowohl für Arbeitnehmer als auch für
Selbständige und Freiberufler??
Wie verfahren Freiberufler die mehrere Tätigkeiten haben ?? Z.B. zwei Tätigkeiten:
Tätigkeit 1 --> Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der berufl. Tätigkeit
Tätigkeit 2 --> Arbietszimmer ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Grüße Rainer