Neue Regelung 2007 - Arbeitszimmer

Hallo,

Die neue Reglung zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers („Mittelpunkt der
beruflichen Tätigkeit“) …gilt die sowohl für Arbeitnehmer als auch für
Selbständige und Freiberufler??

Wie verfahren Freiberufler die mehrere Tätigkeiten haben ?? Z.B. zwei Tätigkeiten:

Tätigkeit 1 --> Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der berufl. Tätigkeit
Tätigkeit 2 --> Arbietszimmer ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Grüße Rainer

Habe es selbst gefunden:

Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3.4.2007

…dort steht:

Bildet das häusliche Arbeitszimmer schließlich den qualitativen Mittelpunkt
lediglich einer Einzeltätigkeit, nicht jedoch im Hinblick auf die übrigen
Tätigkeiten, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Arbeitszimmer nicht den
Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bildet.