Wie immer rein fiktiver Fall:
Jemand kauft sich eine Eigentumswohnung. Vor Einzug ist er kräftig am Renovieren/Sanieren. Das Bad wird z.B. komplett neu gemacht, Tapeten entfernt, Rauhputz aufgetragen, Parkett abgeschliffen und neu versiegelt, Laminat/Fliesen verlegt, Gestrichen, Elektroanschlüsse erneuert etc. etc.
Fast das ganze geschah in Eigenleistung. Das heißt das benötigte Material wie Fliesen/Putz/Laminat etc. wurde im Baumarkt gekauft und von ihm selbst verarbeitet.
Sind solche Baumarktrechnungen beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzbar???
Sind andere Zahlungen beim Kauf einer Wohnung (Notar/Grunderwerbssteuer etc.) absetzbar?
Gruß