Baumarktrechnungen für Eigentumswohnung absetzbar?

Wie immer rein fiktiver Fall:

Jemand kauft sich eine Eigentumswohnung. Vor Einzug ist er kräftig am Renovieren/Sanieren. Das Bad wird z.B. komplett neu gemacht, Tapeten entfernt, Rauhputz aufgetragen, Parkett abgeschliffen und neu versiegelt, Laminat/Fliesen verlegt, Gestrichen, Elektroanschlüsse erneuert etc. etc.

Fast das ganze geschah in Eigenleistung. Das heißt das benötigte Material wie Fliesen/Putz/Laminat etc. wurde im Baumarkt gekauft und von ihm selbst verarbeitet.

Sind solche Baumarktrechnungen beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzbar???

Sind andere Zahlungen beim Kauf einer Wohnung (Notar/Grunderwerbssteuer etc.) absetzbar?

Gruß

Hallo,

wenn nicht vermietet wird: Nein

Grüße
EK

Jetzt hab ich gehört, dass wenn er die Wohnung binnen 8 Jahren gewinnbringend verkauft, er darauf Steuern zahlen müßte. Von denen könnte er dann wohl auch die Baumarktrechnungen (Renovierungskosten) absetzen.

Stimmt das?