Re: Steuernummer und Rechnung
Hallo,
also ich kann dir diese Frage zum Teil beantworten.
Und zwar gilt die Steuernummer für alle Arten von Tätigkeit. Es ist also egal, ob man Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus selbständiger, freiberuflicher Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus was auch immer hat - man hat immer die gleiche Steuernummer.
Manchmal bekommt das Finanzamt so Anwandlungen und meint, man müsste nun eine neue Steuernummer bekommen. Dann schicken sie einem einen Brief und teilen einem die neue Steuernummer mit (und man muss von da an höllisch aufpassen, dass man nicht versehentlich irgendwo in ein Formular die vom Vorjahr einträgt). Aber dann gilt auch wieder für alles die gleiche, nun neue, Steuernummer.
Diese Rechnungen würden doch dann in der Steuererklärung als
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit mit den Einkünften aus
nicht selbstständiger Tätigkeit addiert oder?
Ja, kommt alles in einen Topf.
kann man, wenn man eine Steuernummer hat und als kfm.
Angestellter tätig ist, dennoch für eine Nebentätigkeit unter
der gleichen Steuernummer eine Rechnung schreiben?
Tja, und das hier kann ich nicht beantworten. Ich weiß nicht, ob man das kann. Man kann ja nicht einfach eine selbständige Tätigkeit ausüben, weil es einem gerade Spaß macht.
Soviel ich weiß, gibt es hier drei Möglichkeiten:
- Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit (z.B. eine Übersetzung). Dafür muss man kein Gewerbe anmelden.
- Es handelt sich um eine Tätigkeit, die nicht auf Dauer angelegt ist.
- Man hat ein Gewerbe angemeldet.
Aber es kommt bestimmt noch jemand vorbei, der das genau weiß.
Schöne Grüße
Petra