Hallo,
A hat im September 2007 einen PKW Baujahr 95 für 3.600 Euro als Betriebsfahrzeug gekauft.
Unterliegen solche alten Betriebsfahrzeuge (Nutzung > 50%) überhaupt einer Abschreibungspflicht oder können die Anschaffungskosten einfach als Ausgaben abgesetzt werden?
Vielen Dank an alle.
Gruß
[Team: Name entfernt]
Servus,
Unterliegen solche alten Betriebsfahrzeuge (Nutzung > 50%)
überhaupt einer Abschreibungspflicht oder können die
Anschaffungskosten einfach als Ausgaben abgesetzt werden?
das kommt drauf an, ob das Auto zum sofortigen Verbrauch bestimmt ist (d.h. beim ersten Einsatz die Grätsche macht), oder dem Betrieb auf Dauer dienen soll. Im zweiten Fall muss es wie üblich aktiviert und auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Wie lang die ist, hängt vom Erhaltungszustand ab.
Schöne Grüße
MM
Hier sollte man unbedingt durch den Steuerberater kalkulieren lassen, ob es nicht günstiger ist, wenn der Wagen sich NICHT im Betriebsvermögen befindet.
Ich denke mal, daß z.B. die 1%-Regelung extrem ungünstig wird.
Gegebenfalls setzt man hier besser Kilometerpauschalen an.
Vielen Dank
Liebe Antwortgeber,
vielen Dank für die Auskünfte!
[…]
[Team: Name entfernt]