Hallo Leute,
Ich mach es kurz und hoffe das man mir trotzdem helfen kann.
Trotz Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erhält man vom Finanzamt ein Schreiben man soll die KFZ-Steuer bezahlen. Dies tut man nicht, weil man ja davon ausgeht, das sie den Betrag vom Konto abbuchen. Dann kommt ein Mahnschreiben, auch diesmal zahlt man nicht und schreibt dem Finanzamt einen netten Brief die sollen doch bitte die Lage überprüfen, denn man hätte ihn eine Einzugsermächtigung erlaubt. (eine Kopie der Durchschrift der Einzugsermächtigung und den Kraftfahrzeugsteuerbescheid mit den Vermerk das der Betrag abgebucht wird dem Brief beigelegt). Eine
neue Einzugsermächtigung (die 2.) wird mitgeschickt. Nach 2 Monaten kommt wieder ein Mahnschreiben vom Finanzamt, man solle doch bitte die KFz-Steuer bezahlen.
Warum füllt man eine Einzugsermächtigung aus, wenn das Amt den Betrag
dann doch nicht abbucht? Oder hat der Geschädigte was falsch gemacht?
Kann jemand helfen?
Diana
Hi,
da hilft nur ein Anruf beim Finanzamt.
Soviel ich weiss, gelten Einzugsermächtigungen nur für fällige, nicht für rückständige Steuern, so dass der Betrag einzeln überwiesen werden muss. Um für die Zukunft aber zu klären, warum die Einzugsermächtigung nicht benutzt wurde, hilft nur direkt nachzufragen.
Schöne Grüße
C.
Hallo, und Danke für die Antwort
das mit den anrufen hatte ich noch vor oder persönlich vorbei gehen, aber unser Finanzamt in Hamburg hat nur 3 Tage die Woche auf und das nur von 8-12 Uhr. Und da ich von Montag-Freitag arbeite, habe ich keine Zeit da hin zu fahren, ich habe auch nicht die Zeit während meiner Arbeit da mal anzurufen. Wenn es wirklich so ist, das Einzugsermächtigungen nur für fällige Überweisungen gültig sind,warum sagt mir das Finanzamt denn nicht bescheid? Die hätten ja in ihren Mahnschreiben eine kleine Info zufügen können. Da bleibt mir wohl nur eines übrig, den Betrag(kfz-Steuer)jetzt selber überweisen. Hofentlich klappt das dann.
Diana
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