Rückerstattung Grunderwerbsteuer?

Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Jan 2008

Hallo,

angenommen jemand kauft eine ETW die sich noch im Bau befindet. Noch vor Fertigstellung der ETW wechselt der Käufer den Arbeitsplatz und muß deshalb in eine andere Stadt ziehen. Diese Stadt liegt ca. 700 km entfernt von der ETW. Also unmöglich die ETW zu nutzen.
Besteht die Möglichkeit daß der Käufer die Grunderwerbsteuer wieder zurück bekommt?

Vielen Dank für Eure Infos
Gruß
Tobi

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Rückerstattung Grunderwerbsteuer?

    Hallo,

    in nur sehr eingeschränkten Fällen kann die Festsetzung der Grunderwerbsteuer auf Antrag (teilweise) aufgehoben werden. Dies sind in der Regel Fälle, bei denen Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht werden oder der Veräußerer das Grundstück zurück erwirbt. Es gibt auch Fälle, wo die Grunderwerbsteuer niedriger festgesetzt wird, wenn im Nachhinein die Gegenleistung (also hier der Kaufpreis)herabgesetzt wird.

    Für den Fall, dass man - aus welchen Gründen auch immer - an dem Grundstück nicht mehr interessiert ist (ähnlich wie "Die grüne Hose ist doch nicht so schön") bzw. das Grundstück weiterveräußert, ist keine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer vorgesehen.

    Hilft das?

    Es grüßt

    Berta [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rückerstattung Grunderwerbsteuer?

      Hilft das?

      Hallo Berta,

      ich denke das hilft mir für die gestellte Frage weiter.

      Danke
      Gruß
      Tobi

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