Anspruch oder...?

Guten Tag!
Ich habe eine Frage.In meiner Firma arbeiten 15 Personen.
5 davon fahren täglich mit Firmenauto von und zum Dienst.
Dadurch sparen sie natürlich privat Benzinkosten etc.
Ich und die anderen kommen mit eigenem PKW zur Arbeit.
Wir finden das ungerecht!Darum meine Frage: Haben wir irgendwelche Rechte oder Ansprüche?
Immerhin zahlen wir ganz schön drauf bei den derzeitigen Preisen für Benzin.
Vielen Dank für Eure Meinung
Ciao teufel

Hallo Steffen,

ich weis nur das man sowas Geldwerter - Vorteil nennt und die 5 Mitarbeiter das Versteuern müssen in wieweit sich dies für das Unternehmen positiv oder negativ darstellt kann ich Dir nicht sagen, aber auf jedenfall sollte man sich von einen Steuerberater beraten lassen in wie weit man hier Vorteile hat.

Gruß
Arno

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Mitarbeiter mit Dienstwagen bekommen auf Ihr Monatsgehalt 1% des Listenpreises des Fahrzeuges draufgeschlagen; dieser Betrag wird dann versteuert und anschließend der Aufschlag wieder abgezogen.
Beispiel: Der Kollege fährt ein Fahrzeug mit Listenpreis von DM 50.000 und verdient DM 5.000 brutto im Monat. 1% wird auf den Lohn aufgeschlagen, also muß er von DM 5.500 Steuern und Abgaben zahlen. Hinzu wird ihm noch ein gewisser Anteil der gefahrenen km angerechnet. Weiter ist zu bedenken, daß er die gefahrenen km von und zur Arbeit sowie Versicherung nicht mehr steuerlich absetzen kann !

Sooo groß ist der Vorteil also nicht !

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Geldwerter Vorteil
…in Form des Sachbezugs wie er hier schon erläutert wuede (1% vom Newert, etc.) ist schon richtig. Da möchte ich auch nicht näher drauf eingehen, aber

Einen Vorteil haben die fünf Leute GARANTIERT!

Nur, ob Du einen Anspruch drauf hast, wage ich mal zu bezweifeln…

Gruß
Guido

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nicht ganz!
Hallo Dietmar,

nicht nur 1% vom Listenpreis pro Monat, auch noch
0,03% vom Listenpreis pro Monat und pro Kilometer Entfernung Wohnung-Arbeit (wenn er die mit dem Wagen fährt), trotz alledem, darf er die 70 Pf. pro km Wohnung -> Arbeit als Werbungskosten ansetzen.

Shob

p.s. welche Versicherung meinst du denn?
kfz-haftpflicht als sonderausgaben faellt weg, ist aber meist unerheblich (bei normalen arbeitnehmern)…

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Hallo Dietmar,

nicht nur 1% vom Listenpreis pro Monat, auch noch
0,03% vom Listenpreis pro Monat und pro Kilometer Entfernung
Wohnung-Arbeit (wenn er die mit dem Wagen fährt), trotz
alledem, darf er die 70 Pf. pro km Wohnung -> Arbeit als
Werbungskosten ansetzen.

Danke für die Korrektur; man lernt ja gerne dazu !

Shob

p.s. welche Versicherung meinst du denn?
kfz-haftpflicht als sonderausgaben faellt weg, ist aber meist
unerheblich (bei normalen arbeitnehmern)…

Die meinte ich; ist zwar nicht viel, aber immerhin …

…in Form des Sachbezugs wie er hier schon erläutert wuede
(1% vom Newert, etc.) ist schon richtig. Da möchte ich auch
nicht näher drauf eingehen, aber

Einen Vorteil haben die fünf Leute GARANTIERT!

Nur, ob Du einen Anspruch drauf hast, wage ich mal zu
bezweifeln…

Natürlich hat man einen Vorteil, das ist klar.
Einen Anspruch gibt es nicht; aber es könnte ja auch sein, daß der Firmenwagen Teil des Gehaltes ist. War bei mir auch mal so. Der Vorteil lag darin, daß ich mir einen 5er BMW privat nie geleistet hätte …