Kapitalertragssteuer zurück

Besteht die Möglichkeit, bezahlte Kapitalertragssteuern, welche aufgrund eines nicht ausreichend angegebenen Freistellungsauftrags bezahlt werden müssen, zurück zu erhalten? Wenn ja, wie kann man dies erreichen?

Zur Info: Der Freistellungsauftrag insgesamt (801 EUR) wird nicht erreicht, jedoch ist er auf mehrere Insitute so verteilt, dass er beim entsprechenden Institut nicht ausreichend hoch angegeben ist und daher Steuern anfallen.

DANKE!

hi,

ja, die möglichkeit besteht. die bank wird auf anfordern kostenfrei eine steuerbescheinigung ausstellen, die dann im folgenden jahr der steuererklärung beigefügt wird.
da zinsabschlagsteuer eine einkommenssteuervorauszahlung darstellt wird diese mit der anfallenden steuer verrechnet, und die zuviel gezahlte steuer zurück erstattet.

eine eventuelle einkommenssteuernachzahlung wird somit dementsprechend kleiner ausfallen, eine rückzahlung entsprechend größer.

grüße

uwe