Kurzfristige Beschäftigung in Steuererklärung

Hallo,

A macht neben seinem Hauptjob noch eine kurzfristige Beschäftigung, die auch versteuert wird (Lohnsteuerkarte Klasse VI). Wenn es das im Elsterprogramm mit angibt, bekommt er 450,- EUR weniger zurückerstattet, da der Bruttoverdienst von Steuerklasse VI addiert wird und der Steuerabzug ja monatlich bei Karte IV „nur“ ca. 17% war.

Im Internet habe ich gefunden:
„kurzfristige Beschäftigungen neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung nicht zusammengerechnet.“

Betrifft das nur die Sozialversicherungspflicht? Denn in dem oben angegebenen Fall wird das ja sehr wohl zusammengerechnet.

Gruss und Danke schonmal
Markus

Allgemein: Kurzfristige Beschäftigungen (nicht zu verwechseln mit Minijob!) sind unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei (50-Tage-Regel, nebenberuflich etc.). Unter weiteren Voraussetzungen (bestimmter Stundensatz etc.) kann die Beschäftigung pauschal versteuert werden und muß dann nicht die Steuererklärung.

Wenn die Abrechnung über eine Lohnsteuerkarte erfolgt, ist eine Pauschalversteuerung nicht vorgenommen worden. Dann ist das Gehalt in der Steuererklärung anzugeben.

Gruß