Hallo,
A macht neben seinem Hauptjob noch eine kurzfristige Beschäftigung, die auch versteuert wird (Lohnsteuerkarte Klasse VI). Wenn es das im Elsterprogramm mit angibt, bekommt er 450,- EUR weniger zurückerstattet, da der Bruttoverdienst von Steuerklasse VI addiert wird und der Steuerabzug ja monatlich bei Karte IV „nur“ ca. 17% war.
Im Internet habe ich gefunden:
„kurzfristige Beschäftigungen neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung nicht zusammengerechnet.“
Betrifft das nur die Sozialversicherungspflicht? Denn in dem oben angegebenen Fall wird das ja sehr wohl zusammengerechnet.
Gruss und Danke schonmal
Markus