Kurze Frage,
A wohnt in Bayern und zahlt 8% Kirchensteuer. Wenn er aus der Kirche austritt und die Steuer nicht mehr zahlt bleibt ohm dieser Betrag dann mtl. Netto mehr übrig? oder muss er trotzdem irgendwo was hin versteuern anstelle an die ev. Kirche?
Rechenbeispiel:
1000,- Brutto / 700,- netto mit KiSt.
1000,- Brutto / 705,- netto ohne KiSt.
Stimmt das? A würde nämlich nur austreten wenn er auch einen finanziellen Vorteil hätte.
DAnke
Micha
Ja
A wohnt in Bayern und zahlt 8% Kirchensteuer. Wenn er aus
der Kirche austritt und die Steuer nicht mehr zahlt bleibt ihm
dieser Betrag dann mtl. Netto mehr übrig?
Ja. Ein Steuerberater muss dich sogar darauf hinweisen: „Aufgrund der neueren Rechtsprechung muss ein Steuerberater seine Mandanten auch auf Gestaltungsmöglichkeiten bei der Kirchensteuer hinweisen.“
Stimmt das? A Würde nämlich nur austreten wenn rt auch einen
finanziellen Vorteil hätte.
Also aus niederen Beweggründen.
Gruß
Stefan
Danke für die Antwort und danke für den „Rüffler“ (niederer Beweggrund!) 
Grüße
Micha
Der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, gehört in den A… getreten. Die sitzen in ihren Elfenbeintürmen und wissen nicht mehr, welchen Blödsinn sie noch als Rechtsprechung anpreisen müssen.
Tschuldigung.
Grüße
Wie meinst du das? Versteh gerade nicht wen du angreifst? Findest du es richtig Kirchensteuer zu zahlen oder die Möglichkeit zu haben diese nicht zu zahlen?
Also ich finde generell das jeder selber entscheiden sollte ob er Geld für eine „religiöse Vereinigung“ zahlen möchte. Schließlich ist der Glauben etwas sehr individuelles. Und wenn ich der Meinung bin das mir der Evangelismus nicht mehr passt, muss mir die Möglichkeit geschaffen werden die Kirchensteuer abzusetzen und mein Geld den weißen Kühen in Indien zu überweise
.
Micha
Der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, gehört in den
A… getreten. Die sitzen in ihren Elfenbeintürmen und wissen
nicht mehr, welchen Blödsinn sie noch als Rechtsprechung
anpreisen müssen.
Tschuldigung.
Grüße
Hallo,
Generell gesehen: Nein; denn wenn man die KiSteuer bei
der EkStErklärung als Sonderausgabe absetzt, gibt es
doch einen gewissen Spareffekt.
Übrigens: Wenn verheiratet, Ehemann als Arbeitnehmer
tritt aus der Kirche aus, Ehefrau (nur Hausfrau) bleibt
in der Kirche, dann zahlt der Ehemann trotzdem nach
einem bestimmten Modus Kisteuer, wenigstens in BaWü.
BaWü.
Die Richterschelte verstehe ich nicht ganz. Gruß
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Ich glaube ihr habt mich nicht verstanden. Ich meinte, das ich es schlimm finde, dass man als Steuerberater (bin ich im übrigen nicht) den Mandanten heutzutage alles sagen muss um nicht in der Haftung zu sein.
Ich meine: wenn man Mitglied in einer Religionsgemeinschaft ist, dann sollte man wissen dass man „Mitgliedsbeiträge“ zahlt; also entweder Spenden oder eben Kirchensteuern.
Aber das oben genannte Urteil (das hatte soweit ich weiß mit dem Halbeinkünfteverfahren zu tun) tut so, als ob man als Kirchenmitglied von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und erst der Steuerberater muss einem sagen, dass man sich die Kirchensteuer sparen könnte, wenn man aus der Kirche austritt; und wenn der Steuerberater das nicht tut dann haftet er dafür. Und genau das ist Blödsinn, denn jeder sollte wissen dass das ewige Leben nicht kostenlos ist
.
Grüße
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