Dienstwagenregelung Berechnungsgrundlage

Hallo,

kann mir jemand schreiben, auf welchen wert die 1% regelung angewandt wird ?
es heißt ja „bruttolistenpreis“, jedoch wird heute ja kein neuwagen mehr zum listenpreis verkauft. gilt denn nun der tatsächliche kaufpreis(liste - nachlaß) oder der preis, der in der liste steht ?

LG
Hoppel

Bruttolistenpreis ist (leider) wörtlich zu nehmen…

~sam2810

Hier die Quelle zum Thema

§ 6 (1) Nr. 4 Satz 2 EStG

http://bundesrecht.juris.de/estg/__6.html

VG