Hallo folgendes fiktives Beispiel:
Zwei Personen mit einem in Deutschland angemeldeten Gewerbe führen in den usa über diverse Werkverträge Aufträge für unterschiedliche Firmen an unterschiedlichen Standorten aus.
Wie und nach welchem Recht sind die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten zu versteuern?
Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Umsatzsteuer? Gelten die deutschen 19% da es ja ein deutsches Unternehmen ist, dass die Aufträge ausführt? Oder gilt, salopp gesagt: dort gemacht dort versteuern?
vielen Dank für Antwort…