Nehmen wir mal forlgenden fiktiven Fall an: Person X, Rentner, erbt von seiner Mutter von Todes wegen sagen wir 90.000 Euro. Wie könnte der Rentner diesen Betrag nun in seiner EST-Erklärungen angeben. Welche Einkunftsart, usw…? Sollte er den Betrag überhaupt angeben?
Erbschaften sind nich in der ESt-Erklärung anzugeben. Dafür gibts ne separate Erklärung. Steuer fällt da aber auch nicht an, da Freibetrag 205.000 € (Ausnahme es gab noch weitere Schenkungen von selbiger Person innerhalb von 10 Jahren)
Die Erbschaft selbst ist kein Fall für die Einkommensteuer sondern für die Erbschaftsstuer (bei Überschreiten des dortigen Freibetrags);
aber die Zinsen aus dem geerbten Geld gehören in die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP)