Warum Steuerklasse 6 und nicht 1?

Hallo liebe Wissenden,

angenommen ein Student jobbt erst in seinen Semesterferien bei Arbeitgeber A 4 Wochen lang Vollzeit auf Steuerklasse 1, ohne Steuern zu zahlen (nur Sozialabgaben). Dann arbeitet er während des Semesters beim Arbeitgeber B in einem Minijob, zahlt dafür Steuern und nimmt kurz danach noch einen weiteren Minijob an, ebenfalls beim Arbeitgeber B. Er kommt mit beiden Minijobs nie über 400 Euro und zahlt trotzdem Lohnsteuer, weil er laut Auskunft des Arbeitgebers in Steuerklasse 6 eingestuft wurde.
Warum arbeitet der Student nun in Steuerklasse 6 und nicht (wie in den Semesterferien) in Steuerklasse 1? Liegt es eventuell daran, dass die Lohnsteuerkarte erst nach Aufnahme des ersten Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber B eintraf?
Gibt es da irgendwelche Unterschiede bei der Rückforderung der Steuern bei der Lohnsteuererklärung? Oder werden diese Steuern (fast) komplett zurückgezahlt wie auch in Steuerklasse 1?

Würde mich interessieren wie Ihr Experten diesen Fall einstuft, ich hab schon im Netz und hier im Archiv gesucht, aber für diesen speziellen Fall (da beide Minijobs beim selben Arbeitgeber sind) hab ich leider nichts gefunden.

Herzlichen Dank und viele Grüße!
Sabine

Hi,

Würde mich interessieren wie Ihr Experten diesen Fall
einstuft, ich hab schon im Netz und hier im Archiv gesucht,
aber für diesen speziellen Fall (da beide Minijobs beim selben
Arbeitgeber sind) hab ich leider nichts gefunden.

aber in den FAQ hast du noch nicht nachgeschaut??

unter FAQ:2737 findest du die Antwort

Die Steuerklasse 1 ist für den ersten Arbeitgeber und die Steuerklasse 6 für weitere Arbeitgeber, zumal wenn man die Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 1 nicht beim neuen Arbeitgeber abgibt.

Alles wird ausgeglichen, wenn man seine Steuererklärung für das Gesamtjahr abgibt.

Schöne Grüße
C.