Hallo liebe Wissenden,
angenommen ein Student jobbt erst in seinen Semesterferien bei Arbeitgeber A 4 Wochen lang Vollzeit auf Steuerklasse 1, ohne Steuern zu zahlen (nur Sozialabgaben). Dann arbeitet er während des Semesters beim Arbeitgeber B in einem Minijob, zahlt dafür Steuern und nimmt kurz danach noch einen weiteren Minijob an, ebenfalls beim Arbeitgeber B. Er kommt mit beiden Minijobs nie über 400 Euro und zahlt trotzdem Lohnsteuer, weil er laut Auskunft des Arbeitgebers in Steuerklasse 6 eingestuft wurde.
Warum arbeitet der Student nun in Steuerklasse 6 und nicht (wie in den Semesterferien) in Steuerklasse 1? Liegt es eventuell daran, dass die Lohnsteuerkarte erst nach Aufnahme des ersten Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber B eintraf?
Gibt es da irgendwelche Unterschiede bei der Rückforderung der Steuern bei der Lohnsteuererklärung? Oder werden diese Steuern (fast) komplett zurückgezahlt wie auch in Steuerklasse 1?
Würde mich interessieren wie Ihr Experten diesen Fall einstuft, ich hab schon im Netz und hier im Archiv gesucht, aber für diesen speziellen Fall (da beide Minijobs beim selben Arbeitgeber sind) hab ich leider nichts gefunden.
Herzlichen Dank und viele Grüße!
Sabine