Erste Gemeinsame Steuererklärung - Stud.+Arbeitn.i

Erste Gemeinsame Steuererklärung - Studentin+Arbeitnehmer+Verheiratet

Hallo zusammen, folgender fiktiver Fall:

Frau: Studentin seit 2005 (Erststudium), Arbeitet 1-2 halbe Tage als Aushilfe, Steuerklasse I, zahlt nur in Rentenversicherung ein.
(Im Jahr durchschnittlich unter 5000€ Verdienst, keine Lohnsteuerabgaben), Frau macht keine Steuererklärung und hat auch noch nie eine gemacht.
Mann: Vollbeschäftigt, Steuerklasse I, hat für 2004, 2005, 2006 und 2007 noch keine Steuererklärung gemacht.
Das Ehepaar: Verheiratet seit Ende 2007. Leben schon seit 2005 in einer gemeinsamen Wohnung (Mit Begin des Studiums).
Das Ehepaar macht nun für 2007 eine gemeinsame Steuererklärung, da Mann nun von Steuerklasse I in III wechselt…

Frage 1: Können das Ehepaar die Studienkosten usw. auch Rückwirkend fuer 2005/2006 in der
gemeinsamen Steuererklärung für 2007 geltend machen? Die Frau Studentin hat in den Jahren 2005/2006 keine Steuern bezahlt…
(Für das Jahr 2007 ist klar das das Ehepaar die Studiengebuehren/Studienkosten usw. anrechnen können.)

Frage 2: Sind Telefonkosten/DSL doppelt/zweimal anteimäßig absetzbar? (Einmal als Frau Studentin, einmal Herr Beruflich)

Frage 3: Durch einen Umzug des Ehepaar im Jahre 2005 hat sich nun das Finanzamt geändert, trotzdem muss das Paar doch alle Steuererklärungen abgeben,
wo das Ehepaar zu Zeit lebt, oder?

Gruß

Winni

Erste Gemeinsame Steuererklärung -
Studentin+Arbeitnehmer+Verheiratet

Hallo zusammen, folgender fiktiver Fall:

Frau: Studentin seit 2005 (Erststudium), Arbeitet 1-2 halbe
Tage als Aushilfe, Steuerklasse I, zahlt nur in
Rentenversicherung ein.
(Im Jahr durchschnittlich unter 5000€ Verdienst, keine
Lohnsteuerabgaben), Frau macht keine Steuererklärung und hat
auch noch nie eine gemacht.
Mann: Vollbeschäftigt, Steuerklasse I, hat für 2004, 2005,
2006 und 2007 noch keine Steuererklärung gemacht.
Das Ehepaar: Verheiratet seit Ende 2007. Leben schon seit 2005
in einer gemeinsamen Wohnung (Mit Begin des Studiums).
Das Ehepaar macht nun für 2007 eine gemeinsame
Steuererklärung, da Mann nun von Steuerklasse I in III
wechselt…

Frage 1: Können das Ehepaar die Studienkosten usw. auch
Rückwirkend fuer 2005/2006 in der
gemeinsamen Steuererklärung für 2007 geltend machen?

Nein.

Die Frau Studentin hat in den Jahren 2005/2006 keine Steuern bezahlt…
(Für das Jahr 2007 ist klar das das Ehepaar die
Studiengebuehren/Studienkosten usw. anrechnen können.)

Tatsächlich?
Aufwendungen für das Erststudium sind meines Wissens nach lediglich als Sonderausgaben (max. 4000€ im Jahr) anrechenbar. Dafür ist jedoch erstmal ein positives Einkommen notwendig. Früher (ich glaube bis 2004) war es möglich diese Kosten als Werbungskosten geltend zu machen. Im besten Fall hatte man dann eben nach dem Studium einige Tausend € negatives Einkommen (verlustvortrag) gehabt, dass dann mit dem aktuellen Einkommen „verrechnet“ werden konnte.
Eine Zusammenveranlagung ist erstmalig im Jahr der Heirat möglich. Die Studienkosten 2005-06 können außerdem sowieso nicht mehr in spätere Perioden mitgenommen werden.
Aber möglicherweise gibt´s wie immer Ausnahmen, Haken und Ösen. Also im Zweifel doch mal den Steuerberater /Lohnsteuerhilfeverein fragen.

Frage 2: Sind Telefonkosten/DSL doppelt/zweimal anteimäßig
absetzbar? (Einmal als Frau Studentin, einmal Herr Beruflich)

Wenn denn nachgewiesen werden kann, dass es sich um berufliche Nutzung handelt, ja. Aber natürlich nur anteilmäßig.

Frage 3: Durch einen Umzug des Ehepaar im Jahre 2005 hat sich
nun das Finanzamt geändert, trotzdem muss das Paar doch alle
Steuererklärungen abgeben,
wo das Ehepaar zu Zeit lebt, oder?

Genau so steht in der Abgabenordnung §19(1).

Gruß

Winni

MfG