ist das neue Erbschaftssteuerrecht, wonach die Freibeträge für Ehepartner, Eltern und leibliche Kinder erhöht und die für andere Personen gesenkt wurden, schon in Kraft? In Verbindung damit stand doch auch die Änderung der Besteuerung von Immobilien, die vererbt werden. Wo kann man die genauen Einzelheiten im Internet nachlesen?
Die Regelung ist noch nicht als Gesetz verabschiedet. Bisher hat Finanzminister Steinbrück und die von Ministerpräsident Koch geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe nur die Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform am 5.11.2007 veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Regelung soll aber mit Rückwirkung zum 1.1.2007 in Kraft treten -mit Wahlrecht zur Altregelung, teilweise. Aber nichts genaues weiß man nicht…
herzlichen Dank für Euere Antworten.Wie ich erfahren konnte, werden zwar die Freibeträge erhöht, gleichzeitig wird jedoch auch der sogenannte „Einheitswert“ eines Hauses durch den realen Verkehrswert ersetzt. Wohl dem der auf dem Land lebt! Mit „Omas Häuschen“ in München in begehrter Lage wird es in Zukunft eng werden!
Nochmals vielen Dank für Eure Mühe!
Gruß Malu
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