Gerichts- und Notarkosten absetzen

Hallo,

angenommen jemand kauft eine Immobilie zur Eigennutzung, könnte er/sie dann die Notar- und Gerichtskosten steuermindernd wirksam machen.

Viele Grüße,
Katrin.

Nein

Jörg

Nein

Jörg

Wäre dies denn bei Vermietung möglich?
Schon mal vielen Dank!

Wäre dies denn bei Vermietung möglich?

Ja.

Wäre dies denn bei Vermietung möglich?

Ja.

Hallo. Eine Nachfrage, da ich gerade darüber stolpere. Dass es steuermindernd wirkt ist mir klar - aber durch

  1. erhöhte Abchreibung (da Erhöhung Anschaffungskosten) oder
  2. erhöhte Werbungskosten oder
  3. beides
    ?
    Gruß.
    auskas

Leider Beides!

Die Kosten der Grundschuldbestellung stellen Werbungskosten dar (werden vom Notar+Grundbuchamt berechnet)

Die Kosten des Kaufvertrags, Grunderwerbsteuer, usw. stellen Anschaffungskosten dar.

Jörg