Bescheid schon da VWL vergessen

Hallo
kann man die VWL noch nachreichen auch wenn die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist?

Das benoetigt man doch fuer die Sparzulage oder?

hi,
es handelt sich beim einkommensteuerbescheid und beim bescheid über die an-sparzulage um zwei gesonderte verwaltungsakte. daher kann die anlage VL nachgereicht werden. allerdings innerhalb der im 5. vermögensbildungsgesetz verankerten 2jahresfrist. bleibt abzuwarten, ob hier ein gesetzesangleich an § 46 EStG erfolgt.

Ich hatte auch vergessen, die 2006er Anlage VL einzureichen.

Habe es vor 2 Wochen nachgeholt.
Ging schnell und unproblematisch.

Gruß JoKu