erste ekst-erklärung - einige fragen

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Jan 2008

hallo zusammen!

ich habe da mal ein paar grundsätzliche fragen ich bin totaler anfänger....

person X hat an der uni 5 jahre lang studiert bis august 07 und dann gleich angefangen zu arbeiten in einer bank - also ganz normal: vollzeit unbefristet

jetzt hat X noch von jan-märz ein praktikum gemacht und da 1500€ verdient....muss X das angeben in der EkSt?

dann hat X von April-August auf 400€ Basis gejobbt, muss X das auch angeben? der AG wollten von X nicht mal eine lohnsteuerkarte und sagte das wäre alles abgegolten und muss nicht angegeben werden??

des weiteren: kann X die kontoführungsgebühren und kreditkartengebühren absetzen wenn X diese von der bank als MA kostenlos bekomm? der reguläre preis ist 200€ p.a.!

und zu guter letzt kann X sein studium absetzen? X hab gelesen, man könne noch 2002 und 2003 absetzen? nur in welcher höhe und wo in der steuererklärung? man bekommt ja auch beim skriptekauf im asta bspw. keine rechnungen etc.....

X hat in 2007 16000€ verdient und 3200€ steuern bezahlt. laut spiegel.de rechner wären das jedoch nur 1600€. wenn X nun die volle entfernungspauschale ansetzt mit 40km zur arbeit wären das 1300€ und umzugskostenpauschlage mit 500€ sowie studium 2002/2003 mit 1500€ müsste er doch rein theoretisch alle zurückbekommen? oder liegt hier ein denkfehler vor?????

ich hoff jemand kann helfen

danke!!!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: erste ekst-erklärung - einige fragen

    jetzt hat X noch von jan-märz ein praktikum gemacht und da
    1500€ verdient....muss X das angeben in der EkSt?
    Ja! Wie ist das gelaufen, gab es eine Lohnabrechnung oder wurde eine Rechnung geschrieben? dann hat X von April-August auf 400€ Basis gejobbt, muss X das
    auch angeben? der AG wollten von X nicht mal eine
    lohnsteuerkarte und sagte das wäre alles abgegolten und muss
    nicht angegeben werden??
    Dafür werden pauschale Entgelte vom Arbeitgeber entrichtet, damit ist die Sache vom Tisch, d.h. muss nicht angegeben werden. des weiteren: kann X die kontoführungsgebühren und
    kreditkartengebühren absetzen wenn X diese von der bank als MA
    kostenlos bekomm? der reguläre preis ist 200€ p.a.!
    Was nix kostet kann nicht abgesetzt werden und zu guter letzt kann X sein studium absetzen? X hab
    gelesen, man könne noch 2002 und 2003 absetzen? nur in welcher
    höhe und wo in der steuererklärung? man bekommt ja auch beim
    skriptekauf im asta bspw. keine rechnungen etc.....
    Auf die alten Jahre gehe ich jetzt nicht ein, das ist kompliziert und im Internet zu Hauf zu finden. Das aktuelle Jahr kann zumindest als Sonderausgaben bis max. 4000 Euro abgesetzt werden, absetzbar sind nur die nachweislich entstandenen Kosten. Bücher/Fahrtkosten/Studiengebühren/etc. Kosten für die es keinen Beleg gibt werden i.d.R. nicht anerkannt X hat in 2007 16000€ verdient und 3200€ steuern bezahlt. laut
    spiegel.de rechner wären das jedoch nur 1600€. wenn X nun die
    volle entfernungspauschale ansetzt mit 40km zur arbeit wären
    das 1300€ und umzugskostenpauschlage mit 500€ sowie studium
    2002/2003 mit 1500€ müsste er doch rein theoretisch alle
    zurückbekommen? oder liegt hier ein denkfehler vor?????
    Könnte knapp werden...

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