Wurde eine Lohnsteuerkarte abgegeben und der Lohn darüber abgerechnet, ist der Lohn in Anlage N als Arbeitslohn (ab Kennziffer 10) anzugeben. Die Werte sind in der Bescheinigung des Arbeitgebers, die etin heißt angegeben.
Muss man als
Anlagen die Veträge o. Gehaltsabrechnungen beifügen?